Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ein Fall für den Supreme Court
Oberstes US-Gericht befasst sich mit Restitutions-Zwist
Berlin/Washington Der jahrelange Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz beschäftigt nun auch den Supreme Court der USA. Das oberste Bundesgericht kündigte an, sich mit dem Fall zu befassen. Die von Bund und Ländern getragene Preußen-Stiftung will geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.
Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.
In dem Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihrer Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal erworben wurden. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich.
Die Erben klagten vor dem District
Court in Washington, der eine Zuständigkeit für ein Verfahren gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Preußen-Stiftung will, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist. Die Stiftung will für den Fall, dass eine Zuständigkeit von US-Gerichten erkannt werden sollte, auch geklärt wissen, ob die Streitigkeit dennoch besser vor einem deutschen Gericht auszutragen ist. Das US-Justizministerium habe die Rechtsauffassung der Stiftung unterstützt, hieß es.