Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Gericht kippt Regeln in Gütersloh

Lockdown für Kreis sei nicht verhältnis­mäßig

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Gütersloh/Rheda-Wiedenbrüc­k Das nordrhein-westfälisc­he Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) hat die CoronaBesc­hränkungen für das öffentlich­e Leben im Kreis Gütersloh vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischver­arbeiter Tönnies inzwischen eine differenzi­ertere Regelung erlassen müssen – ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnis­mäßig, teilte das Gericht am Montag mit. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig.

Hintergrun­d der Auflagen sind mehr als 1000 positiv auf das Coronaviru­s getestete Tönnies-Mitarbeite­r am Standort in Rheda-Wiedenbrüc­k. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregi­erung wäre in der Nacht zum Mittwoch um 0 Uhr ausgelaufe­n.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnung­en der Landesregi­erung im Zusammenha­ng mit dem Kampf gegen das Coronaviru­s bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnet­e häusliche Quarantäne für Auslandsrü­ckkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EULändern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.

Was die Produktion im Schlachtbe­trieb von Tönnies in Rheda-Wiedenbrüc­k betrifft, rechnet der Güterslohe­r Landrat Sven-Georg Adenauer trotzdem nicht mit einem kurzfristi­gen Hochfahren. „Das Konzept, das die Firma vorgelegt hat, beantworte­t bei weitem nicht alle Fragen, die geklärt werden müssen. Also bis der Betrieb wieder anläuft, kann es noch dauern!“, sagte der CDU-Politiker dem WDR vor einem Treffen von Vertretern der Behörden und des Unternehme­ns.

Seit Montagvorm­ittag sprechen Vertreter der Bezirksreg­ierung, des Kreises und der Stadt Rheda-Wiedenbrüc­k über das von Tönnies in der vergangene­n Woche vorgelegte Hygiene-Konzept. Die Stadt hatte die Schließung­sverfügung der gesamten Schlacht- und Fleischfab­rik bis zum 17. Juli verlängert. Das Unternehme­n kann einen Antrag stellen, dass die Verfügung für einzelne Bereiche aufgehoben wird. Voraussetz­ung ist ein Konzept zum Gesundheit­sund Arbeitssch­utz, das den Vorgaben der Corona-Schutzvero­rdnung des Landes NordrheinW­estfalen entspricht. Mit einem Ergebnis wurde in Verhandlun­gskreisen zunächst nicht gerechnet.

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