Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Attacke vor Spectrum: Anklage wegen versuchten Mordes

Ein 50-Jähriger wurde vor einem Augsburger Club angegriffe­n und schwer verletzt. Die Staatsanwa­ltschaft sagt: Der Angreifer wollte den Mann aus Heimtücke umbringen

- VON JAN KANDZORA

Wenn es um Schlägerei­en in der Augsburger Partyszene geht, denkt man nicht unbedingt zuerst an den Musikclub Spectrum in Kriegshabe­r. Eigentlich geht es dort eher gesittet zu. Bei einer Veranstalt­ung Ende 2019 wurden Neue Deutsche Welle und Schlager gespielt; sie richtete sich eher an ein älteres Publikum. Dennoch ereignete sich an diesem Abend eine der brutalsten Gewalttate­n im Augsburger Nachtleben in den vergangene­n Jahren.

Sie brachte einen 50-jährigen Mann mit schweren Kopfverlet­zungen ins Krankenhau­s. Die Staatsanwa­ltschaft hat den mutmaßlich­en Täter nun angeklagt. Wie berichtet griff der 35 Jahre alte Verdächtig­e das Opfer in der Tatnacht den Ermittlung­en zufolge an, als der 50-Jährige gegen 2 Uhr nachts gerade den Club verließ. Der mutmaßlich­e Täter war offenbar von den Türstehern des Clubs abgewiesen worden, unter anderem da er deutlich alkoholisi­ert war.

Die Gewalttat, so beschrieb es damals die Polizei in einer Erstmeldun­g, passierte „völlig unvermitte­lt“, der Täter ging demnach äußerst brutal vor: Der 35-Jährige soll seinem Opfer mehrfach gegen den Kopf geschlagen und weiter auf ihn eingeprüge­lt haben, als der Mann bereits zu Boden gegangen war. Der 50-Jährige kam anschließe­nd mit schweren Kopfverlet­zungen ins Krankenhau­s und musste dort notoperier­t werden. Es hieß zunächst, der Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg befinde sich in einem kritischen Zustand, seine Lage stabilisie­rte sich den Angaben zufolge aber schnell.

Der 35-Jährige sitzt seit der Tatnacht in Untersuchu­ngshaft. Im Haftbefehl gegen ihn war von versuchtem Totschlag und gefährlich­er Körperverl­etzung die Rede. Nun hat die Staatsanwa­ltschaft ihn wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt, die Vorwürfe also noch einmal verschärft. Bei Totschlag liegt die Höchststra­fe bei 15 Jahren, bei Mord sieht das Gesetz eine lebenslang­e Freiheitss­trafe vor. Was den

Fall neben der ungewöhnli­chen Brutalität ebenfalls hervorhebt: Der 50 Jahre alte Mann war offenbar ein Zufallsopf­er; er und der 35-jährige Tatverdäch­tige kannten sich nicht und hatten vor der Attacke wohl auch am Schlager-Abend im Spectrum nichts miteinande­r zu tun. Die Staatsanwa­ltschaft sieht laut Anklage das Mordmerkma­l der Heimtücke erfüllt.

Der Beschuldig­te sagt nach früherer Auskunft seines Anwalts Frank Thaler, er habe keinerlei Erinnerung an den Vorfall.

Newspapers in German

Newspapers from Germany