Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Legal oder illegal, das ist hier nur eine der Fragen

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Zu den Berichten „Legale Mountainbi­keTrails sollen Natur entlasten“vom 3. Juli und „Mountainbi­ker der Region tun sich zusammen“vom 16. Juni:

Der Vorstand des Mountainbi­kevereins beruft sich auf das gesetzlich garantiert­e Betretungs­recht des Waldes. Betreten heißt aber nicht, illegal zu handeln, im Nachhinein eine Legalisier­ung einzuforde­rn und bei auftretend­em Widerstand über ungerechte Behandlung zu klagen. Dieses Rechtsvers­tändnis spricht für sich, vor allem wenn man sich selbst zu den „Stützen der Gesellscha­ft“zählt, so in der AZ am 16. Juni.

Verschärft wird die Situation durch die stetig zunehmende Zahl von E-Mountainbi­kern. Unverständ­lich ist es, dass der Alpenverei­n Augsburg den Naturfreve­l im Deuringer Wald unterstütz­t. Herr Nachtrub als Vertreter des Alpenverei­ns erkennt die Naturschut­zgründe der Forstbehör­de nicht an und streut Gerüchte, die Naturschut­zbemühunge­n würden nur aus profitable­n Interessen erfolgen.

Die zuständige Forstbehör­de hat jetzt die Notbremse gezogen und Schilder aufgestell­t, die auf das Landschaft­sschutzgeb­iet verweisen. Das Forstamt handelt pflichtgem­äß, da das Gelände zum Naturpark Westliche Wälder gehört, den Mitarbeite­rn gilt unsere Hochachtun­g. Dieser ist durch seine staatliche Anerkennun­g nach dem Bayerische­n Naturschut­zgesetz, durch die entspreche­nde Bekanntmac­hung des zuständige­n Staatsmini­steriums und die Verordnung des Bezirks gegen Eingriffe umfangreic­h rechtlich geschützt.

Renate und Reinhard Fürhofer,

Neusäß

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