Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Legal oder illegal, das ist hier nur eine der Fragen
Zu den Berichten „Legale MountainbikeTrails sollen Natur entlasten“vom 3. Juli und „Mountainbiker der Region tun sich zusammen“vom 16. Juni:
Der Vorstand des Mountainbikevereins beruft sich auf das gesetzlich garantierte Betretungsrecht des Waldes. Betreten heißt aber nicht, illegal zu handeln, im Nachhinein eine Legalisierung einzufordern und bei auftretendem Widerstand über ungerechte Behandlung zu klagen. Dieses Rechtsverständnis spricht für sich, vor allem wenn man sich selbst zu den „Stützen der Gesellschaft“zählt, so in der AZ am 16. Juni.
Verschärft wird die Situation durch die stetig zunehmende Zahl von E-Mountainbikern. Unverständlich ist es, dass der Alpenverein Augsburg den Naturfrevel im Deuringer Wald unterstützt. Herr Nachtrub als Vertreter des Alpenvereins erkennt die Naturschutzgründe der Forstbehörde nicht an und streut Gerüchte, die Naturschutzbemühungen würden nur aus profitablen Interessen erfolgen.
Die zuständige Forstbehörde hat jetzt die Notbremse gezogen und Schilder aufgestellt, die auf das Landschaftsschutzgebiet verweisen. Das Forstamt handelt pflichtgemäß, da das Gelände zum Naturpark Westliche Wälder gehört, den Mitarbeitern gilt unsere Hochachtung. Dieser ist durch seine staatliche Anerkennung nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz, durch die entsprechende Bekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums und die Verordnung des Bezirks gegen Eingriffe umfangreich rechtlich geschützt.
Renate und Reinhard Fürhofer,
Neusäß