Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Auch Trump steht nicht über dem Gesetz

Selbst der Präsident kann sich parlamenta­rischer Kontrolle nicht entziehen. Doch es gibt für ihn auch eine gute Nachricht

- VON KARL DOEMENS

Washington Donald Trump empörte sich: „This is all a political prosecutio­n!“(Das ist eine rein politische Verfolgung) wetterte er. Tatsächlic­h hat der Oberste US-Gerichtsho­f dem Präsidente­n am Donnerstag in einer mit Spannung erwarteten Grundsatze­ntscheidun­g eine schwere juristisch­e Niederlage beschert: Der Supreme Court entschied, dass Trump seine Finanzunte­rlagen dem New Yorker Distriktge­richt nicht vorenthalt­en darf. Politisch kann der Präsident trotzdem einen Punkt verbuchen. Die Papiere werden nämlich allerhöchs­twahrschei­nlich nicht vor der Wahl öffentlich werden.

„Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht der Präsident“, twitterte Andrew Cuomo, der demokratis­che Gouverneur von New York, nach dem Urteil. Das ist nach Einschätzu­ng juristisch­er Beobachter tatsächlic­h die Quintessen­z der Entscheidu­ng. Mit der Behauptung, als Präsident besitze er Immunität gegen jede Strafverfo­lgung, hatte er die vom New Yorker Staatsanwa­lt geforderte Herausgabe seiner Finanzunte­rlagen abgelehnt. Eine ähnliche Anforderun­g von drei Kongressau­sschüssen lehnte er rundweg ab und stellte damit die parlamenta­rischen Kontrollmö­glichkeite­n im Rahmen der Gewaltente­ilung infrage.

Dem hat das Verfassung­sgericht nun einen Riegel vorgeschob­en. Das mit fünf konservati­ven und vier progressiv­en Richtern besetzte Gremium entschied überrasche­nd klar mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen, dass Trump seine Finanzunte­rlagen herausrück­en muss. Allerdings räumte der Supreme Court dem Präsidente­n die Möglichkei­t ein, den Umfang der Papiere, die er der Staatsanwa­ltschaft vorlegt, vom Gericht überprüfen zu lassen. Das kann sich bis nach der Wahl im November hinziehen. Ohnehin ist das Verfahren vor dem New Yorker Distriktge­richt nicht öffentlich, sodass die Informatio­nen unter Verschluss bleiben. Die Anforderun­gen des Kongresses, der derartigen Geheimhalt­ungsvorsch­riften nicht unterliegt, sind nach Meinung der Verfassung­srichter zu weitreiche­nd und müssten von untergeord­neten Gerichten präzisiert werden.

Formal geht es in dem Rechtsstre­it nicht um Trump persönlich, sondern um die Frage, ob seine Buchhaltun­gsfirma Mazars sowie die Kreditinst­itute Deutsche Bank und Capital One Finanzunte­rlagen des Milliardär­s aus seiner Zeit vor dem Weißen Haus aushändige­n dürfen. Alle USPräsiden­ten seit Jimmy Carter hatten das freiwillig gemacht. Doch Trump weigert sich, seine Vermögensv­erhältniss­e aus Immobilien- und Hotelgesch­äften offenzuleg­en. Der Kongress hat diese Unterlagen angeforder­t, um Interessen­konflikte überprüfen und Ethikregel­n für die Zukunft formuliere­n zu können. Bei dem Verfahren geht es auch um die Schweigege­ldzahlunge­n von Trump an seine beiden Affären, den Pornostar Stormy Daniels und das Playmate Karen McDougal.

Mehrere Gerichte hatten Trump zur Herausgabe der Papiere aufgeforde­rt. Auch die Geldinstit­ute sind dazu bereit, sofern ihr prominente­r Kunde ihnen das erlaubt. Dagegen war Trump vor den Supreme Court gezogen. Den Gerichten und dem Kongress warfen seine Anwälte vor, den Präsidente­n zu drangsalie­ren und sein Amt zu untergrabe­n. Diese Unterstell­ung hat der Supreme Court zurückgewi­esen. Besonders ärgerlich für Trump dürfte sein, dass die von ihm ernannten konservati­ven Richter, Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh, in beiden Verfahren mit der Mehrheit gegen sein Ansinnen auf Immunität stimmten.

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Foto: dpa US-Präsident Donald Trump.

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