Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Auch Trump steht nicht über dem Gesetz
Selbst der Präsident kann sich parlamentarischer Kontrolle nicht entziehen. Doch es gibt für ihn auch eine gute Nachricht
Washington Donald Trump empörte sich: „This is all a political prosecution!“(Das ist eine rein politische Verfolgung) wetterte er. Tatsächlich hat der Oberste US-Gerichtshof dem Präsidenten am Donnerstag in einer mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung eine schwere juristische Niederlage beschert: Der Supreme Court entschied, dass Trump seine Finanzunterlagen dem New Yorker Distriktgericht nicht vorenthalten darf. Politisch kann der Präsident trotzdem einen Punkt verbuchen. Die Papiere werden nämlich allerhöchstwahrscheinlich nicht vor der Wahl öffentlich werden.
„Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht der Präsident“, twitterte Andrew Cuomo, der demokratische Gouverneur von New York, nach dem Urteil. Das ist nach Einschätzung juristischer Beobachter tatsächlich die Quintessenz der Entscheidung. Mit der Behauptung, als Präsident besitze er Immunität gegen jede Strafverfolgung, hatte er die vom New Yorker Staatsanwalt geforderte Herausgabe seiner Finanzunterlagen abgelehnt. Eine ähnliche Anforderung von drei Kongressausschüssen lehnte er rundweg ab und stellte damit die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der Gewaltenteilung infrage.
Dem hat das Verfassungsgericht nun einen Riegel vorgeschoben. Das mit fünf konservativen und vier progressiven Richtern besetzte Gremium entschied überraschend klar mit einer Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen, dass Trump seine Finanzunterlagen herausrücken muss. Allerdings räumte der Supreme Court dem Präsidenten die Möglichkeit ein, den Umfang der Papiere, die er der Staatsanwaltschaft vorlegt, vom Gericht überprüfen zu lassen. Das kann sich bis nach der Wahl im November hinziehen. Ohnehin ist das Verfahren vor dem New Yorker Distriktgericht nicht öffentlich, sodass die Informationen unter Verschluss bleiben. Die Anforderungen des Kongresses, der derartigen Geheimhaltungsvorschriften nicht unterliegt, sind nach Meinung der Verfassungsrichter zu weitreichend und müssten von untergeordneten Gerichten präzisiert werden.
Formal geht es in dem Rechtsstreit nicht um Trump persönlich, sondern um die Frage, ob seine Buchhaltungsfirma Mazars sowie die Kreditinstitute Deutsche Bank und Capital One Finanzunterlagen des Milliardärs aus seiner Zeit vor dem Weißen Haus aushändigen dürfen. Alle USPräsidenten seit Jimmy Carter hatten das freiwillig gemacht. Doch Trump weigert sich, seine Vermögensverhältnisse aus Immobilien- und Hotelgeschäften offenzulegen. Der Kongress hat diese Unterlagen angefordert, um Interessenkonflikte überprüfen und Ethikregeln für die Zukunft formulieren zu können. Bei dem Verfahren geht es auch um die Schweigegeldzahlungen von Trump an seine beiden Affären, den Pornostar Stormy Daniels und das Playmate Karen McDougal.
Mehrere Gerichte hatten Trump zur Herausgabe der Papiere aufgefordert. Auch die Geldinstitute sind dazu bereit, sofern ihr prominenter Kunde ihnen das erlaubt. Dagegen war Trump vor den Supreme Court gezogen. Den Gerichten und dem Kongress warfen seine Anwälte vor, den Präsidenten zu drangsalieren und sein Amt zu untergraben. Diese Unterstellung hat der Supreme Court zurückgewiesen. Besonders ärgerlich für Trump dürfte sein, dass die von ihm ernannten konservativen Richter, Neil Gorsuch und Brett Kavanaugh, in beiden Verfahren mit der Mehrheit gegen sein Ansinnen auf Immunität stimmten.