Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Jagdwaffen geerbt?
Jaegernachlass.de verhilft zu einem marktgerechten Erlös
Wer über einen Erbfall spricht, denkt meist an Immobilien, Geld oder Schmuck. Doch was passiert eigentlich, wenn einem Jagdwaffen und -zubehör hinterlassen werden?
Genau vor dieser Frage stand vor etwa einem Jahr Christoph Neureuther, der in vierter Generation die Petzold KG in Augsburg führt. „Ich habe selbst erlebt, wie es ist, im Erbfall unter Zeitdruck gleichzeitig mit der Einhaltung aller waffenrechtlichen Vorschriften und mit der realistischen Wertfindung des Erbes konfrontiert zu sein“, sagt der vereidigte und öffentlich bestellte Versteigerer.
So stehen die Erben – sollten sie keine Jäger sein oder eine entsprechende Erwerbsberechtigung haben – vor zahlreichen rechtlichen Fragen. „Sie müssen Waffen aus dem Nachlass innerhalb von vier Wochen auf die Schnelle veräußern, wenn sie diese nicht mit einer Waffenbesitzkarte für Erben behalten möchten“, erklärt der Experte. Um einen angebrachten Marktwert zu erhalten, gibt es aus seiner Sicht nur eine Möglichkeit: „Am fairsten, einfachsten und transparentesten ist die öffentliche Versteigerung.“Deshalb hat Neureuther, selbst aktiver Jäger, gemeinsam mit Mehmet Mercan, der den gleichnamigen Jagd- und Sportschützenbedarf führt, einen besonderen Service für Erben und Nachlassverwalter von Jägern und Sportschützen ins Leben gerufen: jaegernachlass.de Hier organisieren sie öffentliche Auktionen, in denen Waffen und Ausrüstung versteigert werden. „Unser Angebot richtet sich auch an Jäger und Sportschützen selbst, die Teile ihres Equipments veräußern wollen“, so Neureuther. Mit jaegernachlass.de kümmern sich die beiden Profis um alle notwendigen Schritte – von der Beratung, bundesweiten Abholung, Lagerung bis hin zur Abmeldung der Waffen. va
OJagen und Fischen Interessierte sollten sich den Januar 2021 vormerken. Dann präsentiert sich jaegernachlass.de auf der Messe „Jagen und Fischen“in Augsburg.