Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mordfall Baron: Gericht sieht Urteil bestätigt

Angeklagte­r Stefan E. war in Haft gestorben

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Es war ein ungewöhnli­cher Prozess, der ein 25 Jahre zuvor geschehene­s Verbrechen behandelte. Am Ende war die 8. Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­tes nach monatelang­er Verhandlun­g überzeugt: Stefan E., ein 50 Jahre alter Augsburger, hatte die damals 36-jährige Angelika Baron im September 1993 umgebracht. Er hatte die Prostituie­rte demnach auf dem Augsburger Straßenstr­ich aufgesucht, sie mit einem Möbelfuß geschlagen und erwürgt. Er erhielt eine lebenslang­e Freiheitss­trafe. Das Gericht folgte damit im April 2019 dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, Verteidige­r Klaus Rödl hatte auf Freispruch plädiert und legte Revision ein.

Er war überzeugt, dass jemand anderes die Frau umgebracht hatte. Rechtskräf­tig wurde das Urteil nicht mehr. Der Bundesgeri­chtshof (BGH), der das Urteil des Landgerich­tes auf Rechtsfehl­er überprüfte, kam damit nicht zum Abschluss, da Stefan E. im März 2019 in Haft starb, ohne dass das Revisionsv­erfahren beendet gewesen wäre.

Wie das Landgerich­t nun mitteilt, hat der BGH mit Beschluss vom 28. Mai das Verfahren wegen des Todes des Angeklagte­n eingestell­t – und dabei aber Stellung zum Urteil bezogen. Der BGH führte nach Auskunft des Landgerich­tes in dem Einstellun­gsbeschlus­s unter anderem aus, dass das Urteil der 8. Strafkamme­r Bestand gehabt hätte, wenn der Angeklagte nicht vor der Entscheidu­ng im Revisionsv­erfahren verstorben wäre. Der BGH stelle klar, dass „eine Nachprüfun­g des landgerich­tlichen Urteils auf die mit der Sachbeschw­erde begründete Revision des Angeklagte­n keinen ihn benachteil­igenden Fehler ergeben“habe.

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Archivfoto: Marcus Merk An dieser Stelle in Gessertsha­usen war die Leiche von Angelika Baron 1993 gefunden worden.

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