Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Heckenschnitt bringt Vögel in Gefahr
In Haunstetten haben junge Amseln den Rückschnitt einer Hecke wohl nicht überlebt. Was viele nicht wissen: Es gibt strenge Regeln
Eben noch waren sie gut geschützt durch die Triebe einer Hecke. Doch dann sitzen die jungen Amseln in ihrem Nest wie auf einem Präsentierteller – der Hitze und Fressfeinden ausgeliefert. Die Amselmutter sitzt da und kann nichts tun. Der Grund: Ein Hausmeisterservice hat die Hecke, die zu einer Wohnanlage in Haunstetten gehört, radikal zurückgeschnitten. Das ist nicht nur rücksichtslos gegenüber den Tieren, sondern auch untersagt.
Einfach so eine Hecke zu schneiden, das geht in Deutschland nicht. Im Bundesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass zwischen 1. März und 30. September Hecken nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Das gilt auch in Gärten und Wohnanlagen. Viele wissen aber nichts von diesem Gesetz. Eine Anwohnerin der Wohnanlage in der Inninger Straße erzählt von den Folgen. „Als der Hausmeisterservice die Hecke radikal heruntergeschnitten hatte, kam ein Amselnest zum Vorschein.“Zwar sei den Jungvögeln im Nest nichts geschehen, nun waren sie aber ungeschützt gegen Wetter und Fressfeinde. Man habe schnell die Naturschutzbehörde bei der Stadt kontaktiert, ein Mitarbeiter sei am Freitagmorgen gekommen und habe den Verstoß festgestellt.
Denn nicht nur die geschnittene Hecke ist ein Problem – auch gegen den Vogelschutz wurde vermutlich verstoßen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es nicht nur verboten, Eier in einem Nest zu zerstören oder Jungvögel zu töten, sondern auch die Tiere und deren Nester während der Aufzucht erheblich zu stören oder gar die Nester zu zerstören. Wie Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) erklärt, seien lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte bei Hecken zulässig. Etwa, um befallene Triebe im Anfangsstadium zu entfernen oder diesjährigen Überhang zu beseitigen.
Das, so sagt die Anwohnerin, sei hier nicht der Fall gewesen. „Die schneiden hier zwei Mal im Jahr und nicht nur bei uns.“In der gesamten Gegend komme es zu radikalen Schnitten. Das Wochenende über hat sich die Frau, zusammen mit Nachbarn, um die Jungvögel gekümmert. Hat versucht, mit Schirmen und Blättern Schatten zu spenden und geschaut, dass keine
Fressfeinde wie Elstern die Tiere erspähen und töten. Vergebens. Am Sonntagabend sei das Nest leer gewesen, sagt die Anwohnerin. „Ich glaube den Tieren wurde es zu heiß, deswegen sind sie aus dem Nest herausgesprungen.“Nachbarn sagen, die Jungvögel könnten auch von Fressfeinden getötet worden sein. Das Leiden der Jungvögel hätte so nicht kommen müssen: Laut Erben ist es vorgeschrieben, eine Hecke vor einem zulässigen Rückschnitt sorgfältig auf besetzte Vogelnester zu prüfen. Im vorliegenden Fall hätte der Abschnitt der Hecke bis zum Ausfliegen der Jungvögel in seinem Ursprungszustand belassen werden müssen. Der Umweltreferent erklärt, all diese Regelungen seien den meisten Hausverwaltungen zumindest vom Grundsatz her bekannt – „es fehlt in den beauftragten Ausführungsfirmen allerdings meist an sensibilisierten Mitarbeitern“.
Im Fall der Inninger Straße ist die Firma Süwobau zuständig. Auf Fragen unserer Redaktion zu dem Fall erklärt man dort, keine Auskünfte zu den betreuten Wohnanlagen zu geben. Laut Umweltreferat drohen bei Verstößen wie diesem Strafen wie Bußgelder. Kontrolliert werde allerdings nur, wenn entsprechende Meldungen eingehen.