Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Erpressung: Rentnerin (67) soll ins Gefängnis
Amtsgericht verurteilt Reichsbürgerin aus Thierhaupten zu sieben Monaten Haft – nicht zum ersten Mal. Wie sie nicht nur Bürgermeister Toni Brugger schadet
Landkreis Sieben Monate soll eine 67-jährige Rentnerin aus Thierhaupten ins Gefängnis, weil sie den örtlichen Bürgermeister und weitere Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung erpresst hat. Soll deswegen, weil der Verteidiger der Reichsbürgerin unmittelbar nach dem Urteilsspruch Rechtsmittel angekündigt hat, um seiner Mandantin eine Haftstrafe zu ersparen.
Immer wieder bekämen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, auch er selbst, Post von der Angeklagten, schilderte Thierhauptens Bürgermeister Toni Brugger dem Gericht im Zeugenstand. Darin fordere die 67-jährige Gemeindebürgerin Dinge, die ihrer eigenen Rechtsauffassung entstammten, die aber mit bundesdeutschen Gesetzen und Verordnungen nicht vereinbar seien.
Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, drohe die Angeklagte mit Haftungsansprüchen. Sie sei wohl auch dafür verantwortlich, dass der Bürgermeister selbst, mehrere Gemeindemitarbeiter sowie weitere Personen des öffentlichen Lebens ohne ihr Wissen und Zutun in ein amerikanisches Schuldnerverzeichnis eingetragen worden seien. Ja, er selbst fühle sich durchaus bedroht, so der Gemeindechef, sollte ihm beispielsweise bei geplanten Auslandsreisen zum Nachteil gereichen, unrechtmäßig in Schuldnerverzeichnisse welcher Art auch immer eingetragen worden zu sein.
Angezeigt worden ist die Rentnerin zusätzlich wegen Sachbeschädigung: Deswegen, weil sie den für sie neu ausgestellten Reisepass beschädigt hatte. Sie hatte von dem Dokument, das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist, die Ecken abgeschnitten und ihre Unterschrift aus dem Reisepapier herausgeschnitten.
Die Angeklagte selbst hatte zuvor in ihrer Äußerung zur Anklage Einblicke in ihre Gedankenwelt gegeben. Sie selbst habe zu erreichen versucht, durch Streichen ihrer Person aus dem Melderegister gleichsam eine andere Rechtsform zu erlangen. Seither sei sie nicht mehr das vormals amtlich eingetragene Lieschen Müller (Name geändert), sondern sie nannte sich freier Souverän. Um diese gewünschte Änderung von der Gemeindeverwaltung zu erreichen, hatte sie mindestens drei längere Briefe geschrieben, die unter anderem auch die Ankündigung von Eintragungen in Schuldenregister aufgezeigt haben. Die Rentnerin erklärte gegenüber Richter Dominik Wagner, dessen Zuständigkeit für ihre Person sie im Übrigen nicht akzeptierte, dass er keine Verfügung über ihren Körper als freier Souverän habe.
Richter Wagner machte in seiner Verhandlungsführung und in seiner Urteilsbegründung keinen Hehl daraus, was er vom Tun der Angeklagten halte. „Das ist doch alles Blödsinn“, sagte er an die Adresse der 67-Jährigen. „Wenn Ihnen die Gesetze hier nicht gefallen, dann können Sie ja woandershin gehen.“Ansonsten habe sie sich in Deutschland genauso an hier geltendes Recht zu halten wie jeder hier, auch Amerikaner, Franzose, Grieche.
Wagner sah durch die Handlungen der Angeklagten nicht nur den Tatbestand der versuchten Nötigung, sondern sogar den Tatbestand der versuchten Erpressung verwirklicht. Er sah die von Staatsanwältin Andrea Hobert geforderte Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten für berechtigt an. Und Wagner sah keine Gründe, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Das hatte der Verteidiger der Angeklagten, Marco
Müller, gefordert, der eine Haftstrafe für die begangenen Taten jedenfalls nicht als verhältnismäßig erachtete.
Der Richter hielt der Angeklagten aber ihr Vorstrafenregister vor, das bereits neun Eintragungen, immer wieder auch wegen Nötigung oder Erpressung, enthalte. Zudem stehe sie unter offener Bewährung, habe noch eine andere Haftstrafe abzusitzen. Es könne auch nicht das Schicksal der hilfsbedürftigen, betagten Mutter der Angeklagten zur Begründung angeführt werden, eine angemessene Vollzugsstrafe anzuordnen.
Das Verfahren hätte eigentlich bereits Anfang Juni stattfinden sollen, doch zum ersten Termin war die Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen. Wie des Öfteren, wenn
Personen aus dem Umkreis der Reichsbürgerszene vor Gericht stehen, fand die Verhandlung unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen statt. So durften von den Besuchern keine Mobiltelefone oder Computer in den Verhandlungssaal mitgenommen werden.
Sogenannte Reichsbürger oder Selbstverwalter erkennen die geltende Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland komplett oder in Teilen nicht an. Bezug genommen wird zumeist auf den Fortbestand des Deutschen Reiches vor 1937. Geschäftsordnungen, Dokumente und Ähnliches werden vielfach selbst entwickelt, Steuern und Abgaben häufig nicht bezahlt. Der bayerische Verfassungsschutz geht aktuell von knapp 4000 Reichsbürgern in Bayern aus.