Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Haftstrafe nach Schimpftiraden per E-Mail
Immer wieder traktiert ein Gersthofer Menschen mit üblen Beleidigungen. Stellt er das nicht ab, wandert er hinter Gitter. Diesmal erhält der Wiederholungstäter noch Bewährung
Gersthofen/Augsburg Haarscharf an einem Gefängnisaufenthalt vorbei gekommen ist jetzt ein 30-Jähriger aus Gersthofen, der mehrmals Behördenmitarbeiter per E-Mail aufs Übelste beschimpft und bedroht hat. Das Augsburger Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Erst im Januar war der Mann zuletzt bestraft worden, weil er eine Gefängnispsychologin beschimpft hatte.
Der eine tut einen Schrei, wenn er unter Druck gerät, der andere rennt durch den Wald, der Dritte isst mengenweise Schokolade. Druckventile des mehrfach vorbestraften Angeklagten waren und sind Beleidigungsund Bedrohungs-E-Mails. Adressaten waren wiederholt Mitarbeiter des Augsburger Jobcenters. Aber auch der Gerichtsgutachter blieb nicht verschont. „Beamtendrecksschmarotzer“, „Berufsparasit“oder einfach „Wichser“lauteten schriftliche Beleidigungen. Beunruhigender: Die Androhung, „den ganzen Laden“– also die Bundesarbeitsagentur
– „abzufackeln“, wenn man weiß, dass der Angeklagte schon als Jugendlicher wegen Brandstiftung verurteilt worden ist.
Der Angeklagte ließ keine Gelegenheit aus, Richterin Ulrike EbelScheufele von seinen Problemen samt Lösung zu berichten. Er gestand, was ihm die Anklageschrift vorgeworfen hatte, aber er sah sich auf dem Wege der Besserung.
Dass seine jüngsten Tiraden vor allem Mitarbeiter der Arbeitsagentur trafen, sei darin begründet, dass er sich dort nicht richtig verstanden fühlte. Sein Frust bei der Suche nach Arbeit habe sich gegenüber seinem zuständigen Teamleiter oder dem Agenturchef entladen.
Letzte größere Drucksituation für den angelernten Industriemechaniker: sein Gerichtsverfahren wegen Beleidigungsmails an eine Gefängnispsychologin vom Januar. Er hatte sie in Haft kennengelernt, auf ihre Liebe gehofft – und sie dann beleidigt. Folge: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr – auf Bewährung als „allerletzte Warnung“, wie es seinerzeit hieß. Dem Umfeld dieses Verfahrens entsprangen die bösen Mails Richtung Arbeitsagentur.
Bereits seit geraumer Zeit begleitet Gerichtssachverständiger Felix Segmiller als Psychiater den Angeklagten. In seinem Gutachten äußert er die Hoffnung, dass die begonnene Medikation des Mannes mit Stimmungsstabilisierern zu wirken beginne. Segmiller, der selbst auch Adressat von Beleidigungen gewesen sei, stellte eine Abnahme dieser fest, ebenso wie die Polizei. Aber: Erst im Juni war dem Angeklagten erneut eine böse Mail an die Arbeitsagentur ausgekommen – ein Ausrutscher, wie alle Beteiligten im Gerichtssaal zu hoffen bereit waren, weil er noch nicht optimal auf seine Tabletten eingestellt sei.
„Beim nächsten Mal scheppert es“, warnte Staatsanwalt Christian Hohenadl den Angeklagten, als er in seinem Plädoyer eine Gesamt-Freiheitsstrafe von 22 Monaten forderte, sie aber noch einmal zur Bewährung auszusetzen beantragte. Verteidiger Andreas Thomalla verwies auf die vom Gutachter attestierte verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten und forderte eine Bewährungshaftstrafe von 18 Monaten. Er verwies auf die Bemühungen seines Mandanten, seine Schwächen abzuarbeiten. So habe er sich wegen seiner Ausraster in psychiatrische Behandlung begeben und sei auch weiterhin dabei, seine Alkoholsucht zu therapieren.
Richterin Ebel-Scheufele bildete eine Gesamtfreiheitsstrafe von 20 Monaten für den Angeklagten wegen Beleidigung und Bedrohung und setzte diese zur Bewährung aus. Auch sie sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer allerletzten Chance für den Angeklagten. Die Bewährungsauflagen übernahm die Richterin vom Vor-Urteil: fünf Jahre Bewährungsdauer, Beiordnung eines Bewährungshelfers, 160 Stunden Ableisten von Hilfsdiensten. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt nahmen den Urteilsspruch noch im Gerichtssaal an, sodass er bereit rechtskräftig ist.
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