Augsburger Allgemeine (Land Nord)
„Waldläufer“droht lange Haft
Wie ihm die Ermittler auf die Spur kamen
Oppenau Dem als „Waldläufer“bekannt gewordenen 31-Jährigen droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte in acht bis zwölf Wochen Anklage gegen ihn erhoben werden. Yves R. war am Samstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt und wenig später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Ihm werden schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe vorgeworfen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft im Anschluss mitteilten.
Yves R. entwaffnete am Sonntag vor einer Woche bei einer Polizeikontrolle in einer Gartenhütte, in der er sich ohne Erlaubnis häuslich eingerichtet hatte, im Schwarzwaldort Oppenau vier Polizisten. Anschließend floh er in den Wald. Erst am vergangenen Freitag konnte er gefasst werden. Hunderte von Beamten hatten tagelang mit Hubschraubern und Spürhunden nach ihm gesucht. Seine Flucht endete in einem Gebüsch. Hinweise zweier Zeugen sowie die Fährte eines Polizeihundes hatten die Fahnder zu ihm geführt. Als sie ihn festnahmen, lagen sichtbar vor ihm die vier Pistolen, auf seinem Schoß ein Beil. Zudem hatte er einen Brief bei sich.
Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um ein Schreiben an seine Angehörigen, falls ihm bei der Flucht etwas zustoßen sollte. Neben den vier Dienstwaffen der Polizei wurde auch noch eine weitere Pistole bei ihm gefunden. Diese Waffe soll eine Schreckschusspistole sein. Das habe der Verdächtige in seinen umfassenden Angaben gegenüber der Kriminalpolizei geäußert, hieß es am Wochenende. Bislang habe die Aussage nicht widerlegt werden können. Die Untersuchungen dauerten aber noch an.
Wie die Beamten vermutet hatten, hielt sich Yves R. während seiner Flucht durchweg in dem unwegsamen Waldgebiet um Oppenau auf. Unterstützung von anderen Menschen soll er in dieser Zeit nicht erhalten haben. Er soll demnächst von einem Psychiater begutachtet werden.