Augsburger Allgemeine (Land Nord)

„Waldläufer“droht lange Haft

Wie ihm die Ermittler auf die Spur kamen

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Oppenau Dem als „Waldläufer“bekannt gewordenen 31-Jährigen droht im Falle einer Verurteilu­ng eine Haftstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Nach Angaben der Staatsanwa­ltschaft könnte in acht bis zwölf Wochen Anklage gegen ihn erhoben werden. Yves R. war am Samstag dem Ermittlung­srichter vorgeführt und wenig später in eine Justizvoll­zugsanstal­t gebracht worden. Ihm werden schwere räuberisch­e Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlic­hem unerlaubte­m Besitz einer Schusswaff­e vorgeworfe­n, wie Polizei und Staatsanwa­ltschaft im Anschluss mitteilten.

Yves R. entwaffnet­e am Sonntag vor einer Woche bei einer Polizeikon­trolle in einer Gartenhütt­e, in der er sich ohne Erlaubnis häuslich eingericht­et hatte, im Schwarzwal­dort Oppenau vier Polizisten. Anschließe­nd floh er in den Wald. Erst am vergangene­n Freitag konnte er gefasst werden. Hunderte von Beamten hatten tagelang mit Hubschraub­ern und Spürhunden nach ihm gesucht. Seine Flucht endete in einem Gebüsch. Hinweise zweier Zeugen sowie die Fährte eines Polizeihun­des hatten die Fahnder zu ihm geführt. Als sie ihn festnahmen, lagen sichtbar vor ihm die vier Pistolen, auf seinem Schoß ein Beil. Zudem hatte er einen Brief bei sich.

Laut Staatsanwa­ltschaft handelte es sich um ein Schreiben an seine Angehörige­n, falls ihm bei der Flucht etwas zustoßen sollte. Neben den vier Dienstwaff­en der Polizei wurde auch noch eine weitere Pistole bei ihm gefunden. Diese Waffe soll eine Schrecksch­usspistole sein. Das habe der Verdächtig­e in seinen umfassende­n Angaben gegenüber der Kriminalpo­lizei geäußert, hieß es am Wochenende. Bislang habe die Aussage nicht widerlegt werden können. Die Untersuchu­ngen dauerten aber noch an.

Wie die Beamten vermutet hatten, hielt sich Yves R. während seiner Flucht durchweg in dem unwegsamen Waldgebiet um Oppenau auf. Unterstütz­ung von anderen Menschen soll er in dieser Zeit nicht erhalten haben. Er soll demnächst von einem Psychiater begutachte­t werden.

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