Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Taxi-Lizenz: Nach 33 Jahren kommt Antwort von der Stadt
Vor mehr als drei Jahrzehnten beantragte eine Augsburgerin eine Taxikonzession. Mittlerweile lebt die Frau in Köln und hat diesen Antrag längst vergessen. Doch jetzt kam Post von der Behörde, die sie zum Schmunzeln bringt
Sonja Rendez staunte nicht schlecht, als sie vor Kurzem ein Schreiben der Stadt Augsburg in Händen hielt und darin gefragt wurde, ob sie an ihrem Antrag für eine Taxikonzession weiter festhalten wolle. Erstaunt war die Augsburgerin, die mittlerweile in Köln lebt, weil sie die Anfrage, ein Taxiunternehmen in Augsburg betreiben zu dürfen, vor mehr als 30 Jahren gestellt hatte. „Als ich den Brief aufgemacht hatte und gelesen habe, worum es geht, war ich etwas verwirrt. Ich hatte das Thema schon total verdrängt“, erzählt Rendez.
Wie die Wahl-Kölnerin berichtet, habe sie seit Antragstellung nie mehr etwas von den Augsburger Behörden – zuständig ist die Ordnungsbehörde – gehört. „Ich war schon erstaunt, dass die jetzt nach so langer Zeit auf mich zukommen. Ich habe die Sachbearbeiterin sogar fragen müssen, wie lange genau das her ist, dass ich den Antrag gestellt hatte.“Die Antwort: 33 Jahre.
Vor allem ein Satz in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, brachte Rendez zum Lachen. In dem Brief heißt es: „Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob von dem Bewerber weiterhin Interesse an einer Taxikonzession besteht.“„Wenn alle 33 Jahre regelmäßig ist, dann weiß ich auch nicht“, schmunzelt Rendez.
Vermutlich ist Sonja Rendez aber nicht die Einzige, die zuletzt ein solches Schreiben vom Ordnungsamt der Stadt erhalten hat oder noch bekommen wird. Und das hat seinen Grund: Taxikonzessionen, also die Erlaubnis, ein Taxiunternehmen in der Stadt betreiben zu dürfen, werden zwar von der Stadt erteilt. Diese Genehmigungen können aber, wenn der ursprüngliche Antragsteller aufgibt, gewinnbringend weiter verkauft werden. Sie gehen damit nur in Ausnahmefällen an die Stadt zurück, heißt es seitens der Ordnungsbehörde. Unter anderem dann, wenn ein Käufer die Auflagen für den Betrieb eines Taxiunternehmens nicht mehr erfüllt und die Stadt die Genehmigung entziehen muss. Sind jedoch alle Lizenzen, die die Stadt vergeben möchte – derzeit sind das 209 – verteilt, landen weitere Antragsteller auf einer Warteliste.
Wie damals auch Sonja Rendez. Aktuell umfasst die Liste 150 Bewerber.
Vor wenigen Wochen wendete sich das Blatt jedoch. Der seltene Fall, dass eine Taxikonzession zurück an die Stadt fällt, war eingetroffen. „Nachdem wir jetzt zum ersten Mal seit langer Zeit über die Erteilung einer Konzession entscheiden müssen, ist es erforderlich, die Warteliste zu betrachten und zu aktualisieren“, teilt die zuständige Behörde mit.
Für Sonja Rendez ist das Rätsel um das etwas skurrile Behördenschreiben damit gelöst und die Entscheidung gefallen, dass sie an ihrem Antrag festhalten wolle. „Ich habe mich mit einem Unternehmen für Kinderschuhe selbstständig gemacht. Aber sollte das aus irgendwelchen Gründen einmal nicht mehr so funktionieren, wie ich mir das vorstelle, wäre eine Rückkehr nach Augsburg und ein Taxibetrieb vielleicht eine Alternative“, meint Rendez.
Übrigens: Wie viele Taxilizenzen eine Stadt vergibt, hängt von einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ab. In Augsburg können laut dieser Berechnung derzeit 209 Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll geführt werden. Sollte einmal eine Neuberechnung erfolgen, kann diese Zahl steigen, aber auch sinken.
Augsburger Allgemeine Postfach, 86133 Augsburg
Redaktion von 10 bis 14 Uhr: Maximilianstraße 3: (0821) 777- 2201 Telefax: (0821) 777- 2202 E-Mail: lokales@augsburger-allgemeine.de Anzeigen-Service:
Telefon: (0821) 777- 2500 Telefax: (0821) 777- 2585 E-Mail: anzeigen@augsburger-allgemeine.de Abo-Service:
Telefon: (08 21) 777- 23 23 Telefax: (08 21) 777- 23 44 E-Mail: abo@augsburger-allgemeine.de