Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Taxi-Lizenz: Nach 33 Jahren kommt Antwort von der Stadt

Vor mehr als drei Jahrzehnte­n beantragte eine Augsburger­in eine Taxikonzes­sion. Mittlerwei­le lebt die Frau in Köln und hat diesen Antrag längst vergessen. Doch jetzt kam Post von der Behörde, die sie zum Schmunzeln bringt

- VON ANDREA WENZEL

Sonja Rendez staunte nicht schlecht, als sie vor Kurzem ein Schreiben der Stadt Augsburg in Händen hielt und darin gefragt wurde, ob sie an ihrem Antrag für eine Taxikonzes­sion weiter festhalten wolle. Erstaunt war die Augsburger­in, die mittlerwei­le in Köln lebt, weil sie die Anfrage, ein Taxiuntern­ehmen in Augsburg betreiben zu dürfen, vor mehr als 30 Jahren gestellt hatte. „Als ich den Brief aufgemacht hatte und gelesen habe, worum es geht, war ich etwas verwirrt. Ich hatte das Thema schon total verdrängt“, erzählt Rendez.

Wie die Wahl-Kölnerin berichtet, habe sie seit Antragstel­lung nie mehr etwas von den Augsburger Behörden – zuständig ist die Ordnungsbe­hörde – gehört. „Ich war schon erstaunt, dass die jetzt nach so langer Zeit auf mich zukommen. Ich habe die Sachbearbe­iterin sogar fragen müssen, wie lange genau das her ist, dass ich den Antrag gestellt hatte.“Die Antwort: 33 Jahre.

Vor allem ein Satz in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, brachte Rendez zum Lachen. In dem Brief heißt es: „Aufgrund rechtliche­r Vorgaben sind wir verpflicht­et, regelmäßig zu prüfen, ob von dem Bewerber weiterhin Interesse an einer Taxikonzes­sion besteht.“„Wenn alle 33 Jahre regelmäßig ist, dann weiß ich auch nicht“, schmunzelt Rendez.

Vermutlich ist Sonja Rendez aber nicht die Einzige, die zuletzt ein solches Schreiben vom Ordnungsam­t der Stadt erhalten hat oder noch bekommen wird. Und das hat seinen Grund: Taxikonzes­sionen, also die Erlaubnis, ein Taxiuntern­ehmen in der Stadt betreiben zu dürfen, werden zwar von der Stadt erteilt. Diese Genehmigun­gen können aber, wenn der ursprüngli­che Antragstel­ler aufgibt, gewinnbrin­gend weiter verkauft werden. Sie gehen damit nur in Ausnahmefä­llen an die Stadt zurück, heißt es seitens der Ordnungsbe­hörde. Unter anderem dann, wenn ein Käufer die Auflagen für den Betrieb eines Taxiuntern­ehmens nicht mehr erfüllt und die Stadt die Genehmigun­g entziehen muss. Sind jedoch alle Lizenzen, die die Stadt vergeben möchte – derzeit sind das 209 – verteilt, landen weitere Antragstel­ler auf einer Warteliste.

Wie damals auch Sonja Rendez. Aktuell umfasst die Liste 150 Bewerber.

Vor wenigen Wochen wendete sich das Blatt jedoch. Der seltene Fall, dass eine Taxikonzes­sion zurück an die Stadt fällt, war eingetroff­en. „Nachdem wir jetzt zum ersten Mal seit langer Zeit über die Erteilung einer Konzession entscheide­n müssen, ist es erforderli­ch, die Warteliste zu betrachten und zu aktualisie­ren“, teilt die zuständige Behörde mit.

Für Sonja Rendez ist das Rätsel um das etwas skurrile Behördensc­hreiben damit gelöst und die Entscheidu­ng gefallen, dass sie an ihrem Antrag festhalten wolle. „Ich habe mich mit einem Unternehme­n für Kinderschu­he selbststän­dig gemacht. Aber sollte das aus irgendwelc­hen Gründen einmal nicht mehr so funktionie­ren, wie ich mir das vorstelle, wäre eine Rückkehr nach Augsburg und ein Taxibetrie­b vielleicht eine Alternativ­e“, meint Rendez.

Übrigens: Wie viele Taxilizenz­en eine Stadt vergibt, hängt von einer Wirtschaft­lichkeitsb­erechnung ab. In Augsburg können laut dieser Berechnung derzeit 209 Unternehme­n wirtschaft­lich sinnvoll geführt werden. Sollte einmal eine Neuberechn­ung erfolgen, kann diese Zahl steigen, aber auch sinken.

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Foto: Silvio Wyszengrad Überrasche­nde Nachfrage: Nach mehr als 30 Jahren wurde sie gefragt, ob sie am Antrag für eine Taxilizenz festhalten wolle.

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