Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Müllofen verbrennt Corona-Abfälle
Rechtsstreit mit einer Privatfirma läuft
Infektiöse Corona-Abfälle aus dem Gesundheitsbereich in Bayern werden unter anderem in der Augsburger Müllverbrennungsanlage AVA verbrannt. Eine private Firma ist dagegen rechtlich vorgegangen und hat in erster Instanz Recht bekommen. Das teilt das Bayerische Landesamt für Umwelt mit.
Nach Angaben des Landesamtes fallen bei der Behandlung von Patienten mit Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hepatitis, Cholera und Corona Abfälle an, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden. In Bayern müssen diese Abfälle aus dem Gesundheitsbereich in den Verbrennungsanlagen der GSB Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH oder in der Abfallverwertung Augsburg beseitigt werden. Diese Anlagen seien speziell für derartige Abfälle konzipiert, so das Landesamt, sie würden die sichere Zerstörung des Infektionspotenzials auf hohem umwelt- und sicherheitstechnischen Niveau gewährleisten. Der Freistaat übernimmt danach die Verantwortung für die sichere Beseitigung dieser sensiblen Abfälle.
Eine private Entsorgungsfirma vertritt nun in einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Auffassung, dass die Desinfektion und anschließende Verbrennung infektiöser Abfälle in ihren betriebseigenen Anlagen im nordrhein-westfälischen Lünen eine Verwertung darstelle und bekam in einem erstinstanzlichen Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichtes Recht, heißt es in der Pressemitteilung des Landesamtes. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat Bayern legt Rechtsmittel dagegen ein. Damit bleibe die Überlassungspflicht für infektiöse Abfälle in Bayern vorerst unverändert bestehen. Für die aktuelle Covid-19-Pandemie könne eine zeitnahe Übernahme und Beseitigung der infektiösen Abfälle sichergestellt werden.