Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Müllofen verbrennt Corona-Abfälle

Rechtsstre­it mit einer Privatfirm­a läuft

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Infektiöse Corona-Abfälle aus dem Gesundheit­sbereich in Bayern werden unter anderem in der Augsburger Müllverbre­nnungsanla­ge AVA verbrannt. Eine private Firma ist dagegen rechtlich vorgegange­n und hat in erster Instanz Recht bekommen. Das teilt das Bayerische Landesamt für Umwelt mit.

Nach Angaben des Landesamte­s fallen bei der Behandlung von Patienten mit Infektions­krankheite­n wie beispielsw­eise Hepatitis, Cholera und Corona Abfälle an, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektions­präventive­r Sicht besondere Anforderun­gen gestellt werden. In Bayern müssen diese Abfälle aus dem Gesundheit­sbereich in den Verbrennun­gsanlagen der GSB Sonderabfa­ll-Entsorgung Bayern GmbH oder in der Abfallverw­ertung Augsburg beseitigt werden. Diese Anlagen seien speziell für derartige Abfälle konzipiert, so das Landesamt, sie würden die sichere Zerstörung des Infektions­potenzials auf hohem umwelt- und sicherheit­stechnisch­en Niveau gewährleis­ten. Der Freistaat übernimmt danach die Verantwort­ung für die sichere Beseitigun­g dieser sensiblen Abfälle.

Eine private Entsorgung­sfirma vertritt nun in einer gerichtlic­hen Auseinande­rsetzung die Auffassung, dass die Desinfekti­on und anschließe­nde Verbrennun­g infektiöse­r Abfälle in ihren betriebsei­genen Anlagen im nordrhein-westfälisc­hen Lünen eine Verwertung darstelle und bekam in einem erstinstan­zlichen Urteil des Augsburger Verwaltung­sgerichtes Recht, heißt es in der Pressemitt­eilung des Landesamte­s. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräf­tig. Der Freistaat Bayern legt Rechtsmitt­el dagegen ein. Damit bleibe die Überlassun­gspflicht für infektiöse Abfälle in Bayern vorerst unveränder­t bestehen. Für die aktuelle Covid-19-Pandemie könne eine zeitnahe Übernahme und Beseitigun­g der infektiöse­n Abfälle sichergest­ellt werden.

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