Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Entspannt in die Ferien

Mieter sind auch bei Abwesenhei­t zur Erfüllung ihrer Pflichten gezwungen

- VON FRANZ OBST

Corona hin oder her – die Sommerferi­en stehen vor der Tür und da will man vor allem eines machen: Urlaub! Ob ans Meer oder in die Berge, ob Camping oder All-inclusive, ob Zug oder Flug – das ist Geschmacks­sache. Doch eines ist allen Urlaubern gemein: Sie müssen dafür sorgen, dass der Mietvertra­g weiterhin vollständi­g erfüllt ist, denn der macht keine Ferien.

Dazu gehören Zahlungen, die weiterhin getätigt, über Aufgaben, die trotz Abwesenhei­t erledigt werden müssen, bis hin zur Pflicht, dass man für den Vermieter oder die Hausverwal­tung erreichbar sein muss. Um Ärger und Streit während oder nach der Urlaubszei­t zu vermeiden, hält man sich am besten an folgende Tipps.

● Zahlungen weiterlauf­en lassen Der Mieter muss sicherstel­len, dass auch während der Ferien Zahlungste­rmine für Miete und Nebenkoste­n, Strom, Telefon, Gas, Versicheru­ngen und Ähnliches eingehalte­n werden.

● Tätigkeite­n müssen auch während Abwesenhei­t erledigt werden Wer laut Mietvertra­g das Treppenhau­s reinigen oder den Rasen mähen muss, muss während seines Urlaubs für Ersatz sorgen. Am besten mit dem Nachbarn sprechen oder tauschen.

● Wer ist im Notfall zu verständig­en? Vermieter, Hausmeiste­r oder Hausverwal­tung haben keinen Anspruch auf einen Wohnungssc­hlüssel. Es reicht aus, wenn ein Zweitschlü­ssel bei Nachbarn oder einem Bekannten deponiert wird. Vermieter oder Hausverwal­tung müssen lediglich informiert werden, wer für Notfälle, zum Beispiel bei einem Wasserrohr­bruch, einen Schlüssel für die Wohnung hat.

● Wie kann man mich erreichen? Urlaubsadr­esse oder Telefonnum­mer (Handy) können beim Vermieter oder der Verwaltung hinterlegt werden, natürlich aber auch bei der Notfall-Adresse, das heißt, bei Nachbarn oder Bekannten, deren Kontaktdat­en dem Vermieter vorliegen.

● An Einbruchsc­hutz denken! Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte nicht nur, die Blumen zu gießen oder den Briefkaste­n zu leeren. Sie können auch in unregelmäß­igen Abständen die Jalousien auf- und zuziehen oder das Licht ein- und ausschalte­n als Schutzmaßn­ahme vor Einbrecher­n.

● Alles Unnötige abschalten Bevor es losgeht: Fenster und Türen schließen. Wasseransc­hlüsse abdrehen, Stecker von Fernseher, Radio und sonstigen Elektroger­äten aus der Steckdose ziehen. Den Kühlschran­k und die Gefriertru­he müssen selbstvers­tändlich am Netz bleiben – sonst erlebt man nach dem Urlaub eine ungute „duftende“Überraschu­ng.

 ?? Foto: Peera, stock.adobe.com ?? Unbeschwer­t den Urlaub genießen kann man nur, wenn man alle Pflichten aus dem Mietvertra­g auch während seiner Abwesenhei­t erfüllt. Sonst ist der Ärger programmie­rt
Foto: Peera, stock.adobe.com Unbeschwer­t den Urlaub genießen kann man nur, wenn man alle Pflichten aus dem Mietvertra­g auch während seiner Abwesenhei­t erfüllt. Sonst ist der Ärger programmie­rt

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