Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein Fall für den Rechnungsh­of

- VON ULI BACHMEIER jub@augsburger-allgemeine.de

So gut gemeint die Millionens­pende des Landtagspr­äsidiums auch sein mag – das Gesetz spricht eine andere Sprache. In Artikel 45 der Haushaltso­rdnung heißt es: „Ausgaben und Verpflicht­ungsermäch­tigungen dürfen nur zu dem im Haushaltsp­lan bezeichnet­en Zweck, soweit und solange er fortdauert, und nur bis zum Ende des Haushaltsj­ahres geleistet oder in Anspruch genommen werden.“Das gilt im Umgang mit Steuergeld­ern für jedes Ministeriu­m. Das gilt auch für den Landtag.

Insofern ist es mindestens fragwürdig, wenn das Landtagspr­äsidium sich dazu entschließ­t, eine Million Euro für soziale Zwecke zu spenden, die eigentlich für repräsenta­tive Zwecke vorgesehen waren – für das Sommerfest der Präsidenti­n in Schleißhei­m, für den Tag der offenen Tür, für Veranstalt­ungen aller Art. Beim Sommerfest wird zwar auch gespendet. Aber die Töpfe werden sauber getrennt: Der Landtag spendiert das Fest, die Gäste (überwiegen­d Ehrenamtli­che) kaufen Lose (in der Regel 4000 Stück á zehn Euro, die „Sternstund­en“zugutekomm­en), Firmen stiften die Preise. Das ist nicht zu beanstande­n. Die freihändig­e Umwidmung der Mittel aber sollte sich der Oberste Rechnungsh­of noch einmal genauer anschauen.

Entscheide­nder als diese rechtliche­n Fragen allerdings ist die politische Dimension. Wenn es zutrifft, dass soziale Einrichtun­gen für Kinder durch Corona in existenzie­lle Not geraten sind, dann sind Almosen die falsche Antwort. Dann ist der Landtag als Gesetzgebe­r gefordert. Wer viele Milliarden für den Erhalt von Unternehme­n und die Rettung von Arbeitsplä­tzen genehmigen kann, der hat auch alle politische­n Möglichkei­ten, für soziale Zwecke noch ein paar Millionen extra locker zu machen – auch wenn man in diesem Fall auf publikumsw­irksame Schecküber­gaben verzichten müsste.

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