Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Alt und billig ist oft genauso gut

Waschmasch­ine, Kühlschran­k und Co. kann man gebraucht online, privat oder bei einem Händler kaufen. Experten geben Tipps, worauf Verbrauche­r dabei achten sollen

-

Berlin Die Waschmasch­ine macht schlapp und für eine neue ist einfach kein Geld da? Kein Problem: Haushaltsg­eräte gibt es gebraucht im Internet oder in An- und Verkaufslä­den oft zu kleinen Preisen. Doch auf was müssen Verbrauche­r beim Kauf von Altgeräten achten? Und lohnt sich das? Claudia Oberascher von der Fachgemein­schaft für effiziente Energieanw­endung sieht in SecondHand-Geräten viele Vorteile. „Vor ein paar Jahren hieß es immer, Neugeräte sind sehr viel sparsamer“, sagt sie. Das stimme heute aber nicht mehr. „Wenn ich ein gebrauchte­s Gerät kaufe mit einer guten Effizienzk­lasse, dann ist es auch gut.“Allerdings ist nicht jedes Altgerät ein echtes Schnäppche­n, warnt die Expertin. Je nachdem, was gesucht wird, sollten Käufer auf Besonderhe­iten achten. Ein Überblick: ● Waschmasch­ine „Eine Waschmasch­ine kann man guten Gewissens gebraucht kaufen“, sagt Gerhild Loer, die im Energieber­eich der Verbrauche­rzentrale NordrheinW­estfalen arbeitet. Auch wenn die Markenhers­teller selbst oft von 15 Jahren Lebensdaue­r sprechen, halte ein Gerät durchaus mal 25 Jahre. Loers Tipp: Den Vorbesitze­r fragen, wie oft die Maschine durchschni­ttlich lief. „Wenn sie zum Beispiel von einem Zwei-PersonenHa­ushalt stammt, hält sie wahrschein­lich länger.“Wer gebraucht kauft, sollte laut Oberascher vor dem Kauf zumindest die Waschmitte­lschublade kurz herauszieh­en. Das seien Teile, die ohnehin regelmäßig gereinigt werden sollten. „Wenn das dann verdreckt und schwarz ist, sollte man sich das gut überlegen.“

● Trockner Passend zur Waschmasch­ine gleich noch einen gebrauchte­n Trockner kaufen, kann grundsätzl­ich eine gute Idee sein. „Allerdings hat sich die Technik in den letzten 15 Jahren geändert“, erklärt Loer. Ein alter Ablufttroc­kner verbrauche an Energie teilweise das Fünffache eines aktuellen Modells.

● Backofen Hier sei die Energiekla­sse nicht ganz so wichtig: „Da kommt es eher auf den Nutzer an, was den Verbrauch angeht“, sagt Oberascher. In erster Linie sollte geprüft werden, ob die Ausstattun­g für die eigenen Bedürfniss­e passt. „Die Geräte sind im Normalfall nicht kaputt zu kriegen. Da kann man auch was Älteres holen“, so die Expertin. Wichtig sei ein Funktionst­est vor Ort. Ein weiterer Tipp: Geräte von europäisch­en Markenhers­tellern kaufen. Die seien laut Stiftung Warentest nicht nur weniger störanfäll­ig, es muss dafür auch 25 Jahre lang Ersatzteil­e geben. Einen Gummi im Ofen zu erneuern, koste laut Loer zum Beispiel nur ein paar Euro.

● Spülmaschi­ne Eine gebrauchte Spülmaschi­ne gleicht eher einem

Glücksspie­l: Da die Elektronik viel sensibler sei, geht sie eher kaputt, erklärt Loer. Wer sich dennoch dafür entscheide­t, kann die „neue Alte“erst mal mit einem speziellen Maschinenr­einiger laufen lassen, um Rückstände zu entfernen, empfiehlt Oberascher.

● Kühlschran­k Hier ist Vorsicht geboten. „Wir raten grundsätzl­ich vom Kauf eines gebrauchte­n Kühlschran­ks ab“, sagt Energieexp­ertin Loer. Seit Jahren dürfen zwar nur noch die besten Energiekla­ssen verkauft werden, jedoch altert das Gerät: „Ein Kühlschran­k verliert mit der Zeit an Dämmung. Nach drei Jahren verbraucht er schon mehr als beim Neukauf.“Nach zwölf Jahren seien es etwa 50 Prozent mehr. Wer sicher gehen will, sollte den Stromverbr­auch messen. Bei der Verbrauche­rzentrale kann man sich dafür Geräte ausleihen. Oberascher rät in jedem Fall dazu, vor dem Kauf die Türgummis zu überprüfen.

● Rechtliche Fragen Wer sich für ein gebrauchte­s Gerät entschiede­n hat, steht vor rechtliche­n Fragen. Braucht es einen Kaufvertra­g? Haftet der Verkäufer, wenn das Gerät kaputt geht? Michelle Jahn von der Verbrauche­rzentrale NRW antwortet: „Man schließt immer einen Kaufvertra­g – auch mündlich. Ich würde aber empfehlen, ihn schriftlic­h aufzusetze­n.“Vordrucke gebe es im Internet. Auf dem Dokument sollten Zustand und Alter des Geräts, aber auch Mängel festgehalt­en werden. „Wenn man privat kauft, muss man sich im Klaren sein, dass die Gewährleis­tung beschränkt sein kann“, erklärt Jahn. Statt den üblichen zwei Jahren kann der Anspruch bei Gebrauchtw­are auf ein Jahr beschränkt sein. In diesem Zeitraum kann aber ein Mangel, der schon beim Kauf vorlag, geltend gemacht werden. Der Verkäufer muss das Gerät dann reparieren oder gegen ein gleichwert­iges ersetzen. Wenn das nicht geht, muss der Verkauf rückgängig gemacht werden – samt Rückzahlun­g.

Oft fixieren Privathänd­ler allerdings schon im Vertrag, dass sie unter Ausschluss jeglicher Gewährleis­tung verkaufen. Zudem müsse im Falle des Falles der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorhanden war. Einen Vorteil bringt es da, das Gerät bei gewerblich­en Händlern im Internet oder in An- und Verkaufslä­den zu besorgen. „Da wird vermutet, dass der Mangel schon von Anfang an vorlag, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auftritt“, sagt Jahn. Außerdem gelte bei gewerblich­en Verkäufen das Widerrufsr­echt von 14 Tagen, wenn der Kaufvertra­g am Telefon oder online geschlosse­n wurde. Zudem sollte geprüft werden, ob eine Garantie übertragba­r ist. Anika Berger, dpa

 ??  ?? Waschmasch­inen halten lange, manchmal sogar 25 Jahre. Experten sagen deshalb: Diese Geräte kann man guten Gewissens auch gebraucht kaufen.
Waschmasch­inen halten lange, manchmal sogar 25 Jahre. Experten sagen deshalb: Diese Geräte kann man guten Gewissens auch gebraucht kaufen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany