Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Maskenmuff­eln geht es an den Geldbeutel

Länder wollen Verstöße gegen den Infektions­schutz konsequent­er ahnden

- VON BERNHARD JUNGINGER

Berlin Ob in Bus und Bahn oder im Supermarkt – um die Ausbreitun­g des Corona-Erregers zu bremsen, sollen Menschen Mund und Nase bedecken. Doch die Zahl der Maskenmuff­el nimmt zu. Vor dem Hintergrun­d ansteigend­er Infektions­zahlen will die Politik deshalb konsequent auf die Einhaltung der Maskenpfli­cht drängen. So kündigten die Landesregi­erungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersach­sen an, Verstöße in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln nun mit einem Bußgeld von 150 Euro zu ahnden. Wer ohne Mund-Nasen-Schutz erwischt werde, müsse an der nächsten Haltestell­e aussteigen und zahlen, sagte der nordrhein-westfälisc­he Verkehrsmi­nister Hendrik Wüst (CDU). Bislang wurden Bußgelder an Rhein und Ruhr nur fällig, wenn Fahrgäste sich trotz Aufforderu­ng weigerten, eine Maske aufzusetze­n. Auch Niedersach­sen verschärft die Gangart deutlich, dort sah der Bußgeldkat­alog für Maskenverw­eigerer bisher nur 20 Euro Strafe vor.

In den einzelnen Bundesländ­ern unterschei­den sich die Strafen für Maskenmuff­el allerdings teils deutlich. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Die Einhaltung der Maskenpfli­cht ist entscheide­nd bei der Bekämpfung der Pandemie.“Seinen Worten zufolge verhalten sich die meisten Bürger „tagtäglich sehr verantwort­ungsbewuss­t und tragen eine Maske in U-Bahn, Bus und Tram“. Wenn eine Minderheit allerdings meine, sich nicht an die Maskenpfli­cht halten zu müssen, dann sei das nicht akzeptabel. „Wer andere gefährdet, muss zu Recht mit einem empfindlic­hen Bußgeld rechnen.“Das beträgt in Bayern bereits jetzt 150 Euro. Wer in Baden-Württember­g erwischt wird, muss dagegen nur 15 Euro zahlen.

Selbst FDP-Vize Wolfgang Kubicki, sonst erklärter Gegner überborden­der Verbote und Strafandro­hungen,

fordert klare Kante gegen Maskenmuff­el. Unserer Redaktion sagte er: „Grundsätzl­ich gilt, dass eine Pflicht immer nur dann sinnvoll ist, wenn eine Pflichtver­letzung Sanktionen nach sich zieht.“Vor dem Hintergrun­d, dass Maskenverw­eigerer immer andere gesundheit­lich gefährdete­n, seien empfindlic­he Strafen richtig. Kubicki: „Ich denke, Nordrhein-Westfalen bewegt sich mit seinem Bußgeldkat­alog noch im vertretbar­en Bereich.“

Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) hat die Bundesbürg­er dazu aufgerufen, beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in bestimmten Bereichen in der Öffentlich­keit nicht nachzulass­en: „Mich nervt das Maske-Tragen auch manchmal, aber es ist doch im Vergleich zu allen anderen Dingen, die wir erlebt haben im März, April ein echt milderes Mittel.“Mit Blick auf Einkäufe und Restaurant­besuche sagte er, es sei besser, mit Maske in bestimmten

Maskenpfli­cht auch im Unterricht?

Situatione­n Dinge möglich zu machen, als sie irgendwann gar nicht mehr möglich machen zu können.

Wenn Deutschlan­ds Schüler nach Corona-Zwangspaus­e und Sommerferi­en nun – Bundesland für Bundesland – wieder in die Schulen zurückkehr­en, wird auch für sie teils Maskenpfli­cht gelten. In Bayern und Baden-Württember­g etwa sollen auf dem Weg in die Klassenräu­me Masken getragen werden, nicht aber im Unterricht. In NordrheinW­estfalen gilt dagegen an weiterführ­enden Schulen auch im Unterricht die Maskenpfli­cht. Die Nationale Akademie der Wissenscha­ften Leopoldina empfiehlt, dass an Deutschlan­ds Schulen von der 5. Klasse an generell auch im Unterricht Maske getragen werden soll.

Wie die Maskenpfli­cht in Bahn und Fernbussen durchgeset­zt wird, lesen Sie auf der Wirtschaft.

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