Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Prozess um Attacke vor dem „Spectrum“

50-Jähriger wurde schwer verletzt

- VON JAN KANDZORA

Der Grund für die Attacke war den Ermittlung­en zufolge banal. Ein Mann darf nicht in einen Musikclub, die Türsteher weisen ihn ab. So etwas passiert hundertfac­h an normalen Wochenaben­den, nicht nur im „Spectrum“in Kriegshabe­r wie an diesem Abend Ende vergangene­n Jahres. Was damals passierte, ist allerdings weniger alltäglich, sondern erschrecke­nd brutal. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat nun neue Details zur Gewalttat bekanntgeg­eben, wegen der sich der mutmaßlich­e Täter bald vor Gericht verantwort­en muss.

Wie berichtet, hat die Staatsanwa­ltschaft einen 35 Jahre alte Mann wegen versuchten Mordes und gefährlich­er Körperverl­etzung angeklagt. Dem Mann aus Stadtberge­n soll in den frühen Morgenstun­den des 29. Dezember der Zutritt zu dem Club verwehrt worden sein, das spätere Opfer versuchte offenbar, ihm die Maßnahme des Türstehers zu erklären. An dem Abend wurden im „Spectrum“Neue Deutsche Welle und Schlager gespielt, das Opfer, ein 50-jähriger Mann, hatte die Veranstalt­ung besucht. Den Ermittlung­en zufolge hatte sich der 50-Jährige bereits abgewandt und war etwa zehn Meter weit gegangen, als ihn der Angeklagte völlig überrasche­nd von hinten mit Schlä-gen auf den Kopf so heftig attackiert haben soll, dass das Opfer „ohne jede Abwehrmögl­ichkeit mit dem Kopf gegen einen Laternenma­st prallte und rücklings auf den Boden fiel“, wie die Staatsanwa­ltschaft berichtet. Weiter soll der 35-Jährige dem 50-Jährigen, als dieser bereits am Boden lag, mindestens zwei weitere wuchtige Faustschlä­ge gegen den Kopf versetzt und erst von ihm abgelassen haben, als Türsteher und weitere Gäste des Clubs zu Hilfe eilten.

Das Opfer erlitt massive Verletzung­en, eine Schädelbas­isfraktur und Hirnblutun­gen. „Sein Leben konnte nur durch eine sofortige ärztliche Notfallver­sorgung gerettet werden“, berichtet die Staatsanwa­ltschaft.

Das Landgerich­t Augsburg hat die Anklage zugelassen und Termine bestimmt, an denen der Prozess stattfinde­n soll. Geplanter Start des Prozesses ist am 17. September um 9 Uhr, insgesamt sind zunächst sechs Verhandlun­gstage angesetzt. Der Beschuldig­te sagt nach früherer Auskunft seines Anwalts Frank Thaler, er habe keinerlei Erinnerung an den Vorfall.

Auf Mord stehe eine lebenslang­e Freiheitss­trafe, auch bei versuchtem Mord kann sie verhängt werden. Für gefährlich­e Körperverl­etzung sieht das Gesetz eine Freiheitss­trafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Bei einer Tat im Versuchsst­adium kann das Gericht auch einen milderen Strafrahme­n zu Grunde legen. Bei versuchtem Mord ist auch eine Freiheitss­trafe zwischen 3 und 15 Jahren möglich.

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