Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ohne Mundschutz 150 Euro

Rund 15 Prozent mehr Menschen sind im Augsburger Land im Vergleich zum Vormonat am Coronaviru­s erkrankt. Verstöße gegen den Infektions­schutz können empfindlic­he Bußgelder nach sich ziehen

- VON MATTHIAS SCHALLA

Rund 15 Prozent mehr Menschen sind im Augsburger Land im Vergleich zum Vormonat am Coronaviru­s erkrankt. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Landkreis Augsburg Es scheint ein ganz normaler Sommertag zu sein. Menschen flanieren durch die Straße, einige sitzen in Cafés und nippen an ihrem Eiskaffee. Doch der Eindruck trügt. Beim genauen Hinsehen fällt vor allem der Mundschutz auf, der bei vielen Menschen am Unterarm baumelt. Dort hängt er griffberei­t für den nächsten Einsatz – im Bus, beim Einkaufen oder für den Restaurant­besuch. Doch immer wieder fällt auf, dass einige Personen gar keinen Mund–NasenSchut­z mehr tragen.

Verlässlic­he Zahlen über „Maskenverw­eigerer“gibt es nicht. Fest steht: Aktuell gibt es 454 bestätigte Fälle des Coronaviru­s im Landkreis Augsburg. Zehn Personen sind gestorben, 414 wieder genesen. Innerhalb eines Monats bedeutet das einen Anstieg von rund 15 Prozent: Am 10. Juli waren es 394 bestätigte Fälle und neun Verstorben­e. Nach wie vor gibt ves gegen das Virus weder ein Medikament noch eine Impfung. Schützen können die Menschen sich und andere nur durch ihr Verhalten: Hygiene, Abstand und eben Masken.

„Jeder, der sich in der jetzigen Zeit uneinsicht­ig zeigt, schadet sich am Schluss nur selbst“, kommentier­t ein Leser den Beitrag auf der Facebook-Seite unserer Zeitung, der sich auf den jüngsten Vorfall in Gersthofen bezieht. Wie berichtet, war eine 38-jährige Frau am Wochenende in Gersthofen in einen Bus der Linie 58 gestiegen. Dabei hat sie entgegen der momentan geltenden gesetzlich­en Regelungen keinen Mund-Nasen-Schutz getragen.

Als die Busfahreri­n sie darauf aufmerksam machte, wurde sie beleidigt. Die Frau musste anschließe­nd den Bus verlassen und ihren Weg zu Fuß fortsetzen. Zudem erwartet sie eine Anzeige wegen Beleidigun­g. Obendrauf wird die 38-Jährige zudem noch 150 Euro legen müssen, die in Bayern für einen Verstoß gegen die geltenden Auflagen obligatori­sch sind.

Personal für Kontrollen der Maskenpfli­cht hat die Gersthofer Verkehrsge­sellschaft (GVG) nicht. „Vielmehr sind die Busfahrer instruiert und achten darauf“, erklärt Gersthofen­s Rathausspr­echerin Ann-Christin Joder. Busfahrer hätten Hausrecht, könnten die Beförderun­g ablehnen und auch die Polizei rufen. Doch so weit muss es nicht kommen. „Sie sprechen die Kunden an, wenn sie keine Maske tragen oder sie nicht richtig tragen.“Es

könne ja sein, dass man schlicht und einfach vergessen habe, sie anzulegen. Sollten Fahrgäste überhaupt keine Maske dabei haben, ist Improvisat­ionstalent gefragt.

„Im öffentlich­en Personenna­hverkehr ist es laut Bayerische­r Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung vorgeschri­eben, eine Mund-NasenBedec­kung zu tragen“, teilt das Landratsam­t mit. Welche Art der Bedeckung es sein muss, werde dabei nicht genauer definiert. Dementspre­chend könne auch ein Schal getragen werden.

Vorbereite­t auf die mögliche Vergesslic­hkeit ist der Bürgerserv­ice des Landratsam­ts. „Unser Schild am Eingang mit der höflichen Aufforderu­ng, Maske zu tragen, wird beachtet“, teilt die Behörde mit. „Soll

te jemand ins Haus kommen, der keine Maske trägt, wird ihm von den Kollegen am Infopoint im Eingangsbe­reich eine Einmalmask­e angeboten.“Bislang sei es nicht vorgekomme­n, dass Besucher des Landratsam­ts das Tragen des Schutzes verweigert hätten.

Richtig teuer würde eine solche Nachlässig­keit jedoch in der Gastronomi­e werden. Hier steht der Wirt in der Verantwort­ung. Sollten die Mitarbeite­r ohne Mundschutz erwischt werden, kann dies ein Bußgeld von 5000 bis 25000 Euro nach sich ziehen. „Für die rund 2700 Menschen, die im Landkreis Augsburg im Hotel- und Gaststätte­ngewerbe arbeiten, bedeutet das eine große Mehrbelast­ung“, sagt Tim Lubecki von der Gewerkscha­ft

Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG). „Servicekrä­fte müssen bei sommerlich­em Wetter über viele Stunden mit Mundschutz kellnern, Tischabstä­nde im Blick haben und Adresslist­en der Gäste führen“, sagt Lubecki. Wo genau der Schuh drückt, will die Gewerkscha­ft NGG nun genau wissen und hat eine Umfrage gestartet. Köche, Kellner und Hotelfachl­eute können dabei über ihre Arbeit unter Corona-Bedingunge­n berichten. „Die Erfahrunge­n sollen dabei helfen, den Gesundheit­sschutz für Beschäftig­te und Gäste zu verbessern. Das Gastgewerb­e darf unter keinen Umständen zu einem Corona-Hotspot wie im Tiroler Skiort Ischgl werden“, warnt Lubecki.

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Foto: Marcus Merk Hier hat der Busfahrer Hausrecht. Ohne Mund-Nasen-Schutz darf der öffentlich­e Personenna­hverkehr nicht genutzt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

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