Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mieterin zu Unrecht gekündigt: Strafe für Unternehme­r

Ein Immobilien­besitzer kündigt eine Wohnung wegen Eigenbedar­fs, dann vermietet er sie aber teurer weiter

- VON KLAUS UTZNI

Ein Augsburger Immobilien­unternehme­r ist jetzt vor Gericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte einer Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedar­fs gekündigt. Doch dann stellt sich der Fall anders dar.

Weil er für eine von ihm vermietete Drei-Zimmer-Wohnung Eigenbedar­f anmeldete, diese dann aber später nicht selbst nutzte und wieder an einen anderen Mieter vergab, muss der Mann wegen Betrugs 24 000 Euro (80 Tagessätze zu je 300 Euro) bezahlen. Bei einem Prozess vor Amtsrichte­r Dominik Wagner hatte der bekannte Unternehme­r Einspruch gegen einen Strafbefeh­l eingelegt, diesen zog er dann aber im Laufe der Verhandlun­g zurück. Das Urteil per Strafbefeh­l ist damit rechtskräf­tig.

Im Dezember 2004 hatte der Unternehme­r die ihm gehörende Wohnung an eine Frau vermietet. Wie es in dem im Prozess vorgetrage­nen Strafbefeh­l heißt, hatte der Eigentümer der Mieterin dann im Dezember 2018 gekündigt, nachdem er mehrmals unwirksam eine höhere Miete verlangt hatte. Als Kündigungs­grund gab er an, dass er aufgrund „familiärer Veränderun­g“die Wohnung selbst beziehen wolle.

Die Mieterin, so der Strafbefeh­l, vertraute auf die Wirksamkei­t der Kündigung und zog im September 2019 aus. Danach stellte der Unternehme­r die freie Wohnung allerdings wieder auf eine Immobilien­plattform zur Vermietung ein. Und er fand einen Interessen­ten, der fortan eine höhere Miete zahlte.

Für das Gericht war damit der Tatbestand des Betruges erfüllt. Die vorherige Mieterin habe durch die Kündigung einen Vermögensv­erlust erlitten, der Wohnungsei­gentümer einen Vermögensv­orteil erlangt.

Und der Unternehme­r habe durch „Unterdrück­ung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt“, sich letztlich also wegen Betrugs strafbar gemacht. Der Beschuldig­te legte gegen den Strafbefeh­l Einspruch ein. Vor Amtsrichte­r Dominik Wagner bestritt er die Vorwürfe. Alles sei ganz anders gelaufen.

Nach einer Beratung mit seinem Anwalt Werner Ruisinger zog er dann aber trotzdem seinen Einspruch zurück, sodass der Betrugsvor­wurf rechtskräf­tig ist. Anwalt Ruisinger wollte auf Anfrage unserer Redaktion keine Stellungna­hme zu dem Fall abgeben.

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Foto: D. Assmann (Symbol) Ein Vermieter ist wegen Betrugs verurteilt worden.

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