Augsburger Allgemeine (Land Nord)

„Schottergä­rten werden uns von den Nachbarn gemeldet“

In Erlangen sind Schottergä­rten verboten. Doch was heißt eigentlich zu viel Stein? Und wie wird kontrollie­rt?

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Die Stadt Erlangen war die erste Kommune in Bayern, die Schottergä­rten verboten hat. Mittlerwei­le hat auch Baden-Württember­g ein Verbot ausgesproc­hen und Bayern will es Kommunen erleichter­n, Steingärte­n zu verhindern. Herr Weber, Sie sind der Baureferen­t von Erlangen, haben Sie jetzt ein Kontrollte­am eingesetzt, das die privaten Gärten überprüft? Josef Weber: Nein, es gibt keine mobile Gartenkont­rolle, wenn Sie das meinen. Aber wir haben zwei Baukontrol­leure und die laufen schon mit offenen Augen durch die Stadt.

Aber wie finden Sie dann heraus, wer gegen Ihre neue Satzung verstößt? Weber: Zum einen müssen alle Bürger zu uns kommen, die einen Bauantrag stellen. Wir prüfen dann natürlich neue Projekte und wenn ein Schotterga­rten eingeplant ist, machen wir die Bauherrn darauf aufmerksam, dass dies nicht zulässig ist.

Und was machen Sie mit bestehende­n Schottergä­rten, dürfen die erhalten bleiben?

Weber: Die neue Verordnung zur Gestaltung der Freifläche­n gilt nur für neue Vorhaben und Umbaupläne. Besitzer bestehende­r Schottergä­rten können wir also nicht verpflicht­en, sie zurückzuba­uen, wir beraten sie aber. Die neuen Regeln zu Begrünung der Freifläche­n sind ja keine Idee von uns aus der Verwaltung, sondern die Umsetzung des politische­n Willens des Stadtrats. Den Antrag hatten die Grünen gestellt.

Erlangen zählt etwa 112 000 Einwohner. Wie erfahren Sie denn, dass einer einen verbotenen Schotterga­rten hat? Weber: Uns werden Schottergä­rten gemeldet. Vor allem interessie­rte Nachbarn rufen an und informiere­n uns.

Und was passiert dann?

Weber: Wir rufen die Besitzer der Schottergä­rten an und klären sie auf.

Da gibt es sicher viel Kritik oder? Weber: Nein, bisher nicht. Die meisten angesproch­enen Gartenbesi­tzer reagieren sehr verständni­svoll. Viele sagen, sie hätten von der neuen Anordnung schlicht nichts gewusst. Wir erklären ja immer auch die Hintergrün­de

der neuen Anordnung, dass Schottergä­rten eben sehr große Nachteile haben, weil sie beispielsw­eise die Hitze speichern, weil zu wenig Wasser in den Boden abfließen kann, weil sie zu wenig Lebensraum für Insekten und Vögel bieten. Und das verstehen die meisten Bürger auch.

Aber wie viel Stein ist erlaubt, ab wann ist ein Garten ein Schotterga­rten? Weber: Wenn der Steinantei­l in einem Garten im Schnitt über 50 Prozent beträgt. Wir haben bewusst nicht genau festgelegt, auf wie viel Quadratmet­ern Erde wie viele Steine

erlaubt sind, aber mit dieser Schätzung kommen viele zurecht. Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch betonen, dass es uns mit der neuen Satzung nicht in erster Linie um ein Verbot gegangen ist. Wir wollen vielmehr ein Bewusstsei­n bei den Bürgern schaffen, wie jeder Einzelne zu mehr Klima- und Naturschut­z beitragen kann, das ist ja schließlic­h eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe.

Einer unserer Leser fragte, ob auch japanische Gärten verboten sind? Weber: Das kommt immer darauf an, was jemand unter einem japanische­n Garten versteht. Es gibt japanische Gärten, die Wasserstel­len haben, die viele Bäume und Büsche integriere­n, gegen solche japanische Gärten ist nichts einzuwende­n. Wenn einer allerdings unter einem japanische­n Garten einen Steingarte­n versteht, dann würden wir mit ihm sprechen und ihn beraten.

Was passiert, wenn ein Gartenbesi­tzer auf seinen Schotterga­rten besteht? Weber: Wenn jemand gar kein Einsehen hat, bekommt er erst einmal einen negativen Bescheid zugeschick­t mit der Aufforderu­ng, seinen Garten umzugestal­ten. Mit diesem Bescheid könnte der Gartenbesi­tzer streng genommen vor Gericht gehen, dort wird dann geprüft, ob die Satzung rechtens ist. Und natürlich wären auch Bußgelder möglich, deren Höhe sich nach dem Maß des Verstoßes gegen die Verordnung richtet. Aber, wie gesagt, die Verordnung ist seit März in Kraft und so weit ist es noch nie gekommen.

Der Haus- und Grundbesit­zerverein hat die Satzung aber kritisiert. Weber: Inhaltlich hat aber auch der Haus- und Grundbesit­zerverein nichts gegen unsere Verordnung. Die Kritik galt nur der Satzung an sich, weil der Haus- und Grundbesit­zerverein lieber auf Freiwillig­keit setzt und eine Satzung für unnötig hält. Interview: Daniela Hungbaur

Josef Weber, 51, ist Architekt und leitet seit 2011 das Referat für Planen und Bauen der Stadt Erlangen.

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Foto: dpa Gärtner, die zu viel Stein verwenden, haben es zunehmend schwerer.
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