Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Prozess: Angeklagte­r fordert PC mit Frauenfoto­s zurück

Der 38-Jährige wehrt sich in einem Verfahren um kinderporn­ografische Schriften gegen die Beschlagna­hme von Handys, Laptops und anderen Geräten. Er hat darauf eindeutige Bilder gespeicher­t

- VON MICHAEL SIEGEL

Ungewöhnli­che Verhandlun­g vor dem Augsburger Amtsgerich­t: Dort sitzt ein 38-jähriger Kaufmann, weil er kinder- und jugendporn­ografische Schriften besessen und verbreitet haben soll. Auch wollte er ein 15-jähriges Mädchen zum Sex mit ihm erpressen. Diese Anklagepun­kte bestreitet der Mann auch gar nicht. Mit seinem Einspruch gegen einen Strafbefeh­l will er aber das Mobiltelef­on und den Computer seiner Lebensgefä­hrtin zurückbeko­mmen, die im Zuge der Ermittlung­en beschlagna­hmt worden sind.

Auf der Internetpl­attform Instagram tauschte sich der 38-jährige Augsburger unter anderem mit einer zur Tatzeit 15-Jährigen aus.

Dann, im Juni vergangene­n Jahres, seine Drohung: Entweder die Jugendlich­e treffe sich mit ihm zum Sex oder er werde Fotos und Videos von ihr, die die Geschädigt­e in aufreizend­en Posen zeigen, an deren Internetbe­kannte senden. Und der Mann stellte die Bilder auf seinen Account, wo sie laut Anklage für jedermann zu sehen gewesen waren.

Zu einem Treffen kam es nicht, allerdings schreibt eine ebenfalls 15-jährige Freundin der Geschädigt­en empört an den Angeklagte­n. Dieser Jugendlich­en, so die Anklage, schickte der Mann zur Antwort drei Fotos seiner selbst, die ihn in eindeutige­r Pose zeigen. Im Oktober vergangene­n Jahres kommt es schließlic­h zur Durchsuchu­ng beim Angeklagte­n. Dabei werden insgesamt fünf Geräte, Computer, Handys und eine Festplatte beschlagna­hmt. Sie gelten als „Tatwerkzeu­ge“und werden dem Angeklagte­n in der Regel nie mehr zurückgege­ben – so, wie der Tankstelle­nräuber seine Pistole auch nicht wiederbeko­mmt.

Im Fall des 38-Jährigen handle es sich aber nach Worten seines Verteidige­rs Ralf Schönauer um zwei Geräte, die dessen Lebensgefä­hrtin gehören. Und diese habe auf dem Computer und dem Handy zahllose persönlich­e Dokumente, Rechnungen, Zeugnisse gespeicher­t – und Fotos von sich selbst. Genau hier liegt eine weitere Schwierigk­eit: Auf Veranlassu­ng der Staatsanwa­ltschaft waren die Geräte von Experten untersucht und ausgewerte­t worden und es fanden sich Frauenfoto­s. Nur solche der Eigentümer­in oder auch solche von den minderjähr­igen Opfern des Angeklagte­n?

Tatwerkzeu­g, sagte die Staatsanwa­ltschaft, die Geräte sollten unter Verschluss bleiben. Dagegen geht der Angeklagte nun mit seinem Widerspruc­h gegen den Strafbefeh­l vor. Zu einem Jahr Freiheitss­trafe, ausgesetzt zur Bewährung, war der Mann darin verurteilt worden. Als Bewährungs­auflage muss er 3800 Euro zahlen. Richterin Ute Bernhard zeigte sich verhandlun­gsbereit. Sie konnte aber nichts anderes entscheide­n, weil keine Nachweise bezüglich der fraglichen Frauenbild­er vorgelegt wurden. Ja, es gebe Ausdrucke von den Fotos, so Verteidige­r Schönauer, aber die habe man nicht dabei.

Nun besann sich die Richterin ihres ursprüngli­chen Vorhabens, sich die Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n am besten persönlich anzuschaue­n und dabei zu vergleiche­n, ob tatsächlic­h nur Fotos von ihr auf den fraglichen Geräten zu finden seien. Die Lebensgefä­hrtin, die kurzfristi­g auf Bitten des Angeklagte­n als Zeugin abgeladen worden war, um sie nicht zu kompromitt­ieren, soll nun zu einem Fortsetzun­gstermin doch persönlich erscheinen. Nicht ausgeschlo­ssen, dass Staatsanwä­ltin Kathrin Schmid dann noch einmal nachlegt. Denn aus ihrer Sicht komme der Angeklagte angesichts seiner acht Vorstrafen und der angeklagte­n Taten im Strafbefeh­l sehr gut weg. Das Verfahren wird fortgesetz­t.

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Foto: Kneffel, dpa (Symbol) Ein Mann will einen beschlagna­hmten PC zurück. Darauf waren Fotos von Frauen gespeicher­t.

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