Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Im engsten Kreis
Trauerfeiern in Zeiten der CoronaPandemie
„Aufgrund der aktuellen Situation findet die Trauerfeier nur im engsten Familienkreis statt“– Sätze wie dieser sind derzeit in Traueranzeigen Usus. Die Corona-Pandemie zeigt enorme Auswirkungen auch auf die Bestattungsbranche und Angehörige, die einen akuten Trauerfall in der Familie haben. Vor dem Hintergrund der Ausbreitung von Covid-19 gilt es, zahlreiche Vorschriften zu beachten. Sie variieren von Bundesland zu Bundesland und ändern sich auch je nach der Entwicklung der Infektionszahlen. Bestattungsunternehmen wissen darüber Bescheid und beraten mit den trauernden Angehörigen
alternative Angebote, wie etwa eine größere Trauerfeier, wenn die Möglichkeiten dazu wieder bestehen. Denn Abschied und Trauer sind gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig, trotz aller Beschränkungen.
Keine körperlichen Gesten
Doch gewisse Vorsichtsmaßnahmen gelten natürlich bundesweit. So sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Das sind etwa Küsse, Umarmungen oder auch Händeschütteln. Es ist ratsam, sich vorsichtshalber ein HandDesinfektionsmittel
einzustecken und es regelmäßig anzuwenden. Vielerorts finden die Trauerfeiern derzeit ausschließlich im Freien statt. Auch auf dem Friedhof gilt die 1,5 Meter Abstandsregel. Übrigens, bei der Frage „Wo soll der Verstorbene beerdigt werden?“kommt es in vielen Familien zu Streit. Bei der Suche nach der Antwort müssen sich die Hinterbliebenen am mutmaßlichen Willen des Verstorbenen orientieren, befand das Amtsgericht München (Az.: 171 C 12772/15). Sie haben sich diesem Willen zu beugen – auch wenn das für sie nur schwer zu ertragende Härten mit sich bringt.