Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Student prügelt auf Krankenschwester in Uniklinik ein
Ein junger Mann drang zu Corona-Zeiten in die Notaufnahme des Krankenhauses ein und attackierte eine Angestellte. Der 20-Jährige wurde nun vom Amtsgericht Augsburg verurteilt. Wie es zu dem Gewaltausbruch kam
Mitte Oktober 2020, als die Zahlen der mit Corona infizierten Patienten gerade wieder anstiegen, mussten Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern im Uniklinikum bis an die Leistungsgrenze zupacken. Alle Abteilungen waren personell ausgelastet, auch die Notaufnahme. Große Empörung löste deshalb die Attacke eines jungen Mannes aus, der eine 45-jährige Krankenschwester mit der Faust ins Gesicht und gegen die Rippen schlug, so dass sie stark benommen zu Boden stürzte. Jetzt musste sich der Heranwachsende vor Jugendrichterin
Sandra Dumberger am Amtsgericht verantworten.
An jenem Oktobertag hatte sich die Verlobte des angeklagten Jurastudenten mit Alkohol so betrunken, dass sie als Notfall mit einer Vergiftung ins Klinikum gebracht werden musste. Die junge Frau wurde in einer Kabine der Notaufnahme von einem Arzt untersucht. In diesem Augenblick stürmte der Angeklagte herein, stürzte sich auf seine Freundin und rief „Wie geht es Dir?“. Die Krankenschwester bugsierte den Eindringling nach draußen, der in Corona-Zeiten ohnedies keinen Zutritt bekommen hätte. Die 45-Jährige als Zeugin:
„Urplötzlich schlug er mir die Faust ins Gesicht. Dann spürte ich noch einen Schlag gegen die Rippen, so dass ich zu Boden ging und erst gar nicht wusste, was los war.“Sie erlitt Prellungen am Jochbein und an den Rippen, war zwei Wochen arbeitsunfähig geschrieben. Tagelang habe sie starke Schmerzen gehabt. Weil aufgrund von Corona Personalmangel geherrscht habe, sei sie nach neun Tagen wieder zum Dienst erschienen. „Es ist ein irrsinniger Aufwand, in dieser Zeit jemanden zu ersetzen“, sagte die Krankenschwester. Inzwischen hat sie vom Angeklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000
Euro erhalten. Der Angeklagte selbst räumte einen Schlag ein, an den zweiten könne er sich nicht mehr erinnern. „Ich war in einer Ausnahmesituation. Ich wollte wissen, wie es meiner damaligen Verlobten geht. Und ich bekam einfach Panik, als sich die Schwester mir in den Weg stellte“, begründete der Student seinen Ausraster, den er nun sehr bedauere.
Staatsanwalt Philip Kramer sprach in seinem Plädoyer von einer „erschreckenden Tat“. Die Krankenschwester habe ja schließlich der Frau helfen wollen. Er forderte als Sanktion nach dem Jugendstrafrecht eine Woche Dauerarrest,
Hilfsdienste und Beratungsgespräche. Verteidiger Marcel Didié wies auf die Stresssituation seines Mandanten hin, auf den TäterOpfer-Ausgleich durch Zahlung des Schmerzensgeldes und hielt Beratungsgespräche bei der „Brücke“für ausreichend.
Nicht so Jugendrichterin Sandra Dumberger: „Mit Gesprächen allein ist es nicht getan. Jemand, der nur helfen wollte, ohne Grund und ohne Vorwarnung niederzustrecken, ist ein unmögliches Verhalten.“Sie verurteilte den Studenten wegen Körperverletzung zu zwei Freizeitarresten und fünf Beratungsgesprächen.