Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Diese CoronaRegeln gelten jetzt im Kreis Augsburg
● Geöffnet sein dürfen unter anderem der Lebensmittelhandel, Liefer dienste, Getränkemärkte, , Babyfach märkte, Apotheken, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumärkte, Versiche rungsbüros, Buchhandlungen, Tier und Futtermittelläden sowie der Groß handel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweili gen Geschäfts hinausgehen, ist un tersagt.
● Einkauf in anderen Geschäften Zudem dürfen Ladengeschäfte für einzelne Kunden nach vorheriger Ter minbuchung für einen fest begrenz ten Zeitraum öffnen. Für jeden gleich zeitig im Ladengeschäft anwesen den Kunden sind 40 m2 Verkaufsfläche nötig. Zudem sind die Kontaktdaten der Kunden zu erfassen.
● Gastronomie Kunden müssen bei der Abholung von Speisen eine FFP2Maske tragen. Für das Personal ist ein MNS ausreichend.
● Körpernahe Dienstleistungen sind mit Ausnahme von Friseuren sowie hygienischen und pflegerischen Dienst leistungen (nicht medizinische Fuß, Hand, Nagel, Gesichtspflege) unter sagt. Für nicht körpernahe Dienst leistungen gelten in geschlossenen Räumen die Regelungen für den Einzelhandel und im Freien die gelten den Kontaktbeschränkungen.
● Private Zusammenkünfte sind wieder zwischen zwei Haushalten möglich, höchstens fünf Personen. Wichtig: Kinder bis 14 sind ausge nommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie kei nen gemeinsamen Wohnsitz haben.
● Kontaktfreier Sport ist mit maxi mal fünf Personen aus zwei Haus halten unter freiem Himmel zulässig. Bei Kindern unter 14 Jahren auch in Gruppen von bis zu 20 Kindern. Kon krete Fragen können per EMail an sport@LRAa.bayern.de.
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