Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Corona: Annullierte Flüge ohne Aufpreis umbuchbar
Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste eine Umbuchung ver langen. Alternativ können sie sich aber auch die Kosten für das Flug ticket erstatten lassen. Diese Rechte gelten grundsätzlich auch während der CoronaPandemie, wie eine Ent scheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG) zeigt (Az.: 6 U 127/20), auf die die Verbraucherzentrale
NRW aufmerksam macht. Eine Um buchung muss dabei grundsätzlich ohne Aufpreis erfolgen.
Grundlage ist hierfür die EUFlug gastrechteverordnung. Danach haben betroffene Fluggäste bei An nullierung ihres Fluges zwei Mög lichkeiten: Sie können die vollständi ge Erstattung der Flugscheinkos ten verlangen oder eine Ersatzbeför derung zum Endziel unter ver gleichbaren Bedingungen – wahlwei se zum frühestmöglichen Zeit punkt oder zu einem späteren Zeit punkt nach ihrem Wunsch, solan ge es in der gewünschten Maschine ausreichend verfügbare Plätze gibt. Im konkreten Fall wollte ein Fluggast nach der pandemiebe dingten Annullierung seiner Flüge, die Ende März 2020 von München nach Toulouse und zurückführen soll ten, aber erst vier Monate später fliegen. Die Airline wollte hierauf ei nen Aufpreis verlangen. Aus Sicht des Gerichts zu Recht: Hier wünsche der Fluggast die Umbuchung auf einen Flug, der in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der ursprüng lichen Reise steht. In diesem Fall sei ein Aufpreis zulässig. (dpa)