Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hepatitis C: Anklage gegen Arzt

Mediziner droht Freiheitss­trafe

- VON BARBARA WILD

Donauwörth Der Narkosearz­t, der am Donauwörth­er Krankenhau­s Patienten mit Hepatitis C angesteckt haben soll, muss sich vor Gericht verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg hat jetzt Anklage wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in 51 Fällen erhoben. Außerdem wird dem 58-Jährigen Unterschla­gung und Verstoß gegen das Medizinpro­duktegeset­z vorgeworfe­n.

Im Oktober 2018 war bekannt geworden, dass der medikament­enabhängig­e Narkosearz­t sich während Operatione­n selbst starke Schmerzmit­tel abgezweigt und gespritzt hatte. Dabei hatte er wohl das Virus Hepatitis C mehrfach an Patienten weitergege­ben. Der Medizinska­ndal hatte deutschlan­dweit für Schlagzeil­en gesorgt. Zudem hatte er eine Debatte ausgelöst, welche Arbeitsbel­astungen Ärzte in Krankenhäu­sern aushalten müssen, dass sie nur mithilfe von Medikament­en leistungsf­ähig sind.

Die Staatsanwa­ltschaft Augsburg geht davon aus, dass der Narkosearz­t in der Zeit von Februar 2017 bis Ende April 2018 51 Patienten am Donauwörth­er Krankenhau­s angesteckt hat. Er habe ihm anvertraut­e Medikament­e unterschla­gen und bei der Verabreich­ung hygienisch­e Standards nicht eingehalte­n.

Angezeigt hatte den Mediziner sein ehemaliger Arbeitgebe­r – das gemeinsame Kommunalun­ternehmen (gKU). In der Donau-RiesKlink Donauwörth hatte dieser zehn Jahre lang bis April 2018 gearbeitet, bis ihn eine OP-Schwester mit einer Spritze im Arm erwischt hatte. Daraufhin wurde der Arbeitsver­trag aufgelöst.

Das Krankenhau­s kam dem ehemaligen Anästhesis­ten durch einen Hinweis aus einer Hausarztpr­axis auf die Spur. Dort war bei drei Patienten Hepatitis C festgestel­lt worden, die nicht zu den Risikogrup­pen gehörten. Allerdings hatten diese Patienten eines gemeinsam: Sie waren im Krankenhau­s Donauwörth operiert worden.

Für viele der Betroffene­n dürfte die Anklageerh­ebung Genugtuung bedeuten. Zwar wurden sie bereits von der Versicheru­ng des Krankenhau­ses finanziell entschädig­t. Doch sie wünschen sich eine juristisch­e Aufarbeitu­ng der Vorgänge und eine Antwort auf die Frage, wie genau sie infiziert wurden.

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