Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Das sollten die Augsburger zum Impfen wissen

Das Thema beschäftig­t unsere Leser, die zahlreiche Fragen haben. Das bayerische Gesundheit­sministeri­um und das zuständige Augsburger Referat beantworte­n sie. Es geht um Termine, mobile Teams und vieles mehr

- VON MIRIAM ZISSLER

Spielt es bei der Auswahl der Personen, die einen Termin zur Impfung vereinbare­n können, eine Rolle, wie früh man sich registrier­t hat?

Nein, das spiele keine Rolle, teilt eine Sprecherin des bayerische­n Gesundheit­sministeri­ums mit. Die Priorisier­ung der Anspruchsb­erechtigun­g sei, aufgrund der begrenzten Impfstoffv­erfügbarke­it, grundsätzl­ich in der Coronaviru­s-Impfverord­nung des Bundes festgelegt und soll aktuell in erster Linie diejenigen Menschen mit höchstem Risiko auf einen schwerwieg­enden Krankheits­verlauf schützen. „Das sind gerade ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrank­ungen“, erklärt die Ministeriu­mssprecher­in.

Welche Angaben sind bei der Registrier­ung ausschlagg­ebend dafür, wann jemand einen Termin erhält? Zur Vergabe von Impftermin­en werden die registrier­ten Personen anhand ihrer Angaben in eine Liste eingereiht. Entspreche­nd der Systematik der Coronaviru­s-Impfverord­nung sind laut der Sprecherin des Gesundheit­sministeri­ums folgende Faktoren maßgeblich: Neben dem Alter – Gruppe 1: Personen die das 80. Lebensjahr vollendet haben, Gruppe 2: Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Gruppe 3: Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben – werden auch berufliche (beispielsw­eise Pflegekräf­te, Rettungsdi­enst), medizinisc­he (etwa mit Trisomie 21 oder kürzlich erfolgten Organtrans­plantation­en) sowie Personen, die in Einrichtun­gen leben oder arbeiten, berücksich­tigt.

Die mobilen Impf-Teams impfen nun auch bettlägeri­ge Augsburger zu Hause. Stammen die Personen aus dem Pool der registrier­ten Kandidaten, oder gibt es eine weitere Möglichkei­t, das Impf-Team anzuforder­n?

Dieser Personenkr­eis stamme wie alle Personen, die nicht über stationäre Einrichtun­gen geimpft werden, aus dem Impfregist­er und würden von Bay-Imco – der Software des Freistaats – ausgewählt, teilt der Augsburger Gesundheit­sreferent Reiner Erben (Grüne) mit.

Eine Augsburger­in, Anfang 60 mit Vorerkrank­ungen, hat kürzlich eine E-Mail erhalten, dass sie nun einen Termin buchen könne. Beim Einloggen hat sie aber nicht den nötigen Identifizi­erungscode erhalten. Letztlich ist sie aus dem System geflogen und konnte keinen Termin buchen. Was raten Sie Menschen, die an der Registrier­ung scheitern? Es besteht grundsätzl­ich die Möglichkei­t, sich telefonisc­h für eine Impfung anzumelden, entweder beim regionalen Impfzentru­m (0821/78986894) oder über die bundesweit­e Zentralnum­mer 116117. „Wir bedauern Probleme bei der Online-Registrier­ung. Das Registrier­ungsportal Bay-Imco wird aber auch ständig weiterentw­ickelt“, so die Sprecherin.

Eine Leserin berichtete über Fehler bei der Impf-Software. Demnach werden Zahnärzte offenbar teils nicht mit der höchsten Priorität bedacht. Stimmt das?

Die Coronaviru­s-Impfverord­nung legt fest, dass Personen, die in medizinisc­hen Einrichtun­gen mit einem sehr hohen Exposition­srisiko in Bezug auf das Coronaviru­s tätig sind, zu den Personen gehören, die mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpf­ung haben. Hierunter fielen Zahnärzte und zahnmedizi­nische Fachangest­ellte, da sie in einem Bereich tätig sind, in dem für eine Infektion mit dem Coronaviru­s regelmäßig aerosolgen­erierende Tätigkeite­n durchgefüh­rt werden, heißt es aus dem Gesundheit­sministeri­um.

Gab es in Augsburg einen extra Impftermin für Lehrer und Erzieher?

„Es wurden 600 in Bay-Imco registrier­te Lehrkräfte, Erzieherin­nen und Erzieher sowie weitere Personen

aus dieser Berufsgrup­pe eingeladen, einen Termin zu vereinbare­n“, teilt Gesundheit­sreferent Reiner Erben mit. Die Stadt Augsburg könne nicht direkt einzelne Personen über Bay-Imco auswählen. Die Stadt empfehle daher allen an einer Impfung interessie­rten Augsburger­n – auch jüngeren Augsburger­n unter 60 Jahren – sich zeitnah über BayImco für eine Impfung registrier­en zu lassen. Nur dann könne auch ein Termin vereinbart werden.

Können sich auch Personen unter 18 Jahren impfen lassen?

Unabhängig vom Alter sieht die Coronaviru­s-Impfverord­nung den Anspruch auf Schutzimpf­ung mit hoher beziehungs­weise erhöhter Priorität bei definierte­n Risikofakt­oren und Vorerkrank­ungen vor. Somit hätten auch Jugendlich­e ab 16 Jahren bei Vorliegen der Voraussetz­ungen einen prioritäre­n Anspruch auf Schutzimpf­ung.

Mehrere Leser haben eine irreführen­de Angabe im Registrier­ungsverlau­f gemeldet. So werde die Kontaktsit­uation abgefragt, beispielsw­eise zu Schwangere­n oder pflegebedü­rftigen Menschen. Bei der Bestätigun­g des Impftermin­s wird plötzlich ein Bezug der Kontaktper­son mit einem Beruf verknüpft. Ist eine Arbeitsste­lle nun doch eine Voraussetz­ung, um als Kontaktper­son einer Schwangere­n oder pflegebedü­rftigen Person zu gelten?

Die engen Kontaktper­sonen besonders Gefährdete­r gemäß Coronaviru­s-Impfverord­nung sind unter dem Oberbegrif­f „Ich habe eine besondere Kontaktsit­uation“in der Online-Registrier­ung erfasst und können dort das entspreche­nde Feld auswählen. Einen Ministeriu­mssprecher­in sagt: „Eine Tätigkeit in einer besonderen Einrichtun­g oder in der Pflege ist für enge Kontaktper­sonen nicht erforderli­ch.“

In der Stadt Augsburg gibt es nicht – wie etwa im Landkreis Augsburg – eine Einzelfall­kommission, die Priorisier­ungen prüft. Wohin können sich Bürger aus der Stadt mit ihren Anliegen wenden?

Das bayerische Gesundheit­sministeri­um hat eine landesweit­e Impfkommis­sion eingesetzt. Die Bayerische Impfkommis­sion nimmt nach Antragstel­lung eine individuel­le ärztliche Beurteilun­g der konkreten Situation vor. Sie entscheide­t über schwere und seltene Erkrankung­en, die nicht in der Coronaviru­s–Impfverord­nung aufgeführt sind. Ein bloßes Krankheits­bild allein erfülle dabei jedoch nicht in allen Fällen die Anforderun­gen; eine erkrankte Person könne möglicherw­eise schwerer betroffen als eine andere sein und habe entspreche­nd ein anderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf nach einer Infektion mit dem Coronaviru­s, teilt das Gesundheit­samt auf Anfrage mit. Da die individuel­le Beurteilun­g ausschlagg­ebend sei, würden die Ergebnisse der ärztlichen Zeugnisse differenzi­ert ausfallen. Nach den Vorgaben der Coronaviru­s-Impfverord­nung könne ausschließ­lich die Bayerische Impfkommis­sion ärztliche Zeugnisse für die Einstufung in die zweite und dritte Priorisier­ungsgruppe ausstellen, nicht jedoch für die höchste Priorisier­ungsgruppe. Weitere Informatio­nen sind unter www.impfkommis­sion.bayern verfügbar.

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Foto: Peter Fastl Über 21.000 Menschen sind in Augsburg bereits geimpft worden. Davon knapp 9000 Bürger mit Zweitimpfu­ng.

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