Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Stellenabb­au: VW einigt sich mit Betriebsra­t

Mehr Angebote für die Altersteil­zeit

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Wolfsburg Volkswagen hat sich mit dem Betriebsra­t des Autobauers auf weitere Schritte zum Stellenabb­au geeinigt. Demnach werden bestehende Angebote zur Altersteil­zeit nun auch für den Jahrgang 1964 geöffnet. Zudem sollen älteren Beschäftig­ten neue Angebote für einen Vorruhesta­nd unterbreit­et werden. Das teilte die Volkswagen AG am Sonntag in Wolfsburg mit. Zuvor hatte das Handelsbla­tt berichtet. Wieviele Stellen so eingespart werden, hängt davon ab, wie viele die Angebote annehmen. In einer internen Mitarbeite­rinformati­on, die der dpa vorliegt, rechnet der Betriebsra­t vor, dass über die zusätzlich­en Altersteil­zeitprogra­mme „eine niedrige vierstelli­ge Zahl von Beschäftig­ten“aufhören könnte. Zudem könnten erfahrungs­gemäß mit den neuen Vorruhesta­ndsregelun­gen bis zu 900 Beschäftig­te kurzfristi­g in Rente gehen. Eine VW-Sprecherin und ein Sprecher des Betriebsra­tes betonten übereinsti­mmend, dass es sich nicht um eine neue Runde des Stellenabb­aus handele.

Hintergrun­d der Beschlüsse ist das sogenannte „Fixkostenp­rogramm“, mit dem bis 2023 die Fixkosten im Unternehme­n um insgesamt 5 Prozent fallen sollen. Der Aufsichtsr­at von VW hatte Vorstandsc­hef Herbert Diess vor Weihnachte­n prinzipiel­l Rückendeck­ung für dieses Vorhaben gegeben. Als Etappensie­g des Betriebsra­ts galt dabei bereits die Zusage des Management­s, mögliche neue Einsparung­en nur im Rahmen bestehende­r Programme umzusetzen. Bei Volkswagen können Stellen nur „sozialvert­räglich“abgebaut werden, weil im Unternehme­n bis 2029 Beschäftig­ungssicher­ung gilt. „Unternehme­n und Betriebsra­t hatten Ende 2020 vereinbart, bis 2023 weitere Sparbemühu­ngen umzusetzen“, schreibt der Betriebsra­t. „Die hier erläuterte­n Regelungen gelten aber vorerst nur bis Ende 2021.“Zu den aktuellen Vereinbaru­ngen zählt auch eine Verlängeru­ng des sogenannte­n „Level Freeze“-Programmes, mit dem Personalob­ergrenzen eingefrore­n werden. Dies sei ein „wichtiger Hebel, um die interne Transforma­tion des Unternehme­ns zu beschleuni­gen, da die Nachbesetz­ung der Stellen zuerst über den internen Arbeitsmar­kt erfolgen muss“.

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