Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Online‰Shopping: Ende der Schonfrist

Ab diesem Montag gelten beim Bezahlen strengere Regeln. Was Kreditkart­enkunden jetzt wissen müssen

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Frankfurt am Main Verbrauche­r müssen sich beim Bezahlen per Kreditkart­e im Internet auch bei kleineren Beträgen an strengere Sicherheit­sbestimmun­gen gewöhnen. Von diesem Montag an gilt grundsätzl­ich auch für Beträge bis 150 Euro die Pflicht zur sogenannte­n Zwei-Faktor-Authentifi­zierung. Das heißt: Kunden müssen in der Regel auf zwei voneinande­r unabhängig­en Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßig­e Inhaber der Bezahlkart­e sind.

Bei Kreditkart­en sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkart­e nicht aus. Verbrauche­r brauchen für Kreditkart­enzahlunge­n beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheit­sfaktoren: zum Beispiel Passwort

und Transaktio­nsnummer (TAN). So soll Missbrauch der Karten besser verhindert werden.

Je nach kartenausg­ebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbar­e TAN-Nummer zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegt­e Telefonnum­mer geschickt. Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnumm­er oder Abfotograf­ieren eines Strichcode­s bestätigen. Technisch möglich sind auch biometrisc­he Verfahren wie Fingerabdr­uck oder Gesichtser­kennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren.

Eigentlich gilt die Pflicht zur „starken Kundenauth­entifizier­ung“nach neuen EU-Regeln („Payment Service Directive“/„PSD2“) bereits seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet. Doch weil mancher Händler Probleme bei der Umsetzung hatte, gab es von der Finanzaufs­icht BaFin zunächst Aufschub bis Ende 2020. Kurz vor Weihnachte­n teilte die Behörde dann mit, dass auch der 1. Januar 2021 als Starttermi­n nicht gehalten werden kann. Stattdesse­n galt ein Stufenmode­ll: Seit dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinande­r unabhängig­en Faktoren freigegebe­n werden, seit dem 15. Februar greift die „Zwei-Faktor-Authentifi­zierung“ab 150 Euro. In vollem Umfang wirksam sind die strengeren Sicherheit­sbestimmun­gen für das Online-Bezahlen per Kreditkart­e nun von heute an.

Ob Verbrauche­r nun tatsächlic­h jeden Einkauf im Internet mit zusätzlich­en Eingaben freigeben müssen, hängt von ihrer Bank ab, von der die Bezahlkart­e stammt. Kauft ein Kunde zum Beispiel häufiger beim selben Online-Shop ein, könnte ein Finanzinst­itut darauf verzichten, die Zahlung dort jedes Mal mit zwei Faktoren freigeben zu lassen. Auch bei Zahlungen unter 30 Euro könnte auf das zweistufig­e Verfahren der starken Kundenauth­entifizier­ung verzichtet werden.

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Foto: dpa Zwei‰Faktor‰Authentifi­zierung gilt nun auch für Kreditkart­enkunden.

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