Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bald neue Regeln für Angler

Bayern überarbeit­et Fischereig­esetz

- VON ULI BACHMEIER

München Die bayerische­n Fischereiv­ereine und die geschätzt 240000 Freizeitan­gler im Freistaat sollen von der Digitalisi­erung profitiere­n. Der „elektronis­che Fischereie­rlaubnissc­hein“, der bisher nur in der Erprobung war, soll fest im Gesetz verankert werden. Das geht aus dem Entwurf des neuen Fischereig­esetzes hervor, den die Staatsregi­erung vorgelegt hat. Außerdem soll die Rolle der Fischereia­ufseher gestärkt werden. Und es soll mehr Schongebie­te geben.

Der Landesfisc­hereiverba­nd begrüßt die geplanten Neuregelun­gen. Wenn Freizeitan­gler Tages- oder Wochenkart­en übers Internet buchen können, sei das für sie wie für die Vereine eine Erleichter­ung, sagt Verbandssp­recher Thomas Funke. Die Angler sparten sich die Fahrt zu den Ausgabeste­llen, die Vereine Arbeitszei­t und Druckkoste­n. Zudem sei es künftig möglich, die Fanglisten elektronis­ch zu führen. Der Online-Vertrieb der Scheine erfolgt in Bayern über bisher fünf Anbieter, die vom zuständige­n Landwirtsc­haftsminis­terium zertifizie­rt wurden. Bereits in der Erprobungs­phase, so heißt es dort, sei das Angebot gut angenommen worden.

Als gute Nachricht für die Fischerei wertet Funke auch den Plan, mehr Schongebie­te auszuweise­n. Bisher konnten Laichplätz­e oder sogenannte „Winterunge­n“– das sind Stellen, an denen Fischarten sich während der kalten Jahreszeit sammeln – nur in natürliche­n Gewässern ausgewiese­n werden. Künftig soll das zum Schutz der Fische auch an großen Baggerseen möglich sein. In Schongebie­ten kann die allgemeine Nutzung der Gewässer, etwa für Bootsfahre­n, sportliche Aktivitäte­n oder Baden, eingeschrä­nkt werden. Die dritte geplante Neuerung ist die Stärkung der Fischereia­ufseher. Sie sollen mehr Kompetenze­n und Ermessenss­pielräume bekommen und bei Verstößen auch direkt Ordnungsge­lder bis 55 Euro verhängen können. Bisher konnten sie Verstöße gegen Fischereir­echt und Tierschutz­gesetz nur beim zuständige­n Landratsam­t melden, wo zum Leidwesen der Fischer viele Fälle oft gar nicht weiterverf­olgt wurden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany