Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Blutiger Streit nach einem Discobesuch
Prozess um Prügelei in der Innenstadt muss zum zweiten Mal vertagt werden. Es gibt neue Hinweise auf die Täter
Rund ein Dutzend Personen sind an jenem Novembersonntag 2019 nach 5 Uhr früh auf dem Heimweg aus einer Disco in der Ludwigstraße, als es zu einer Prügelei kommt. Ein Nasenbein wird gebrochen, eine Lippe blutig geschlagen. Nachdem die juristische Aufarbeitung der Vorfälle im Vorjahr coronabedingt abgebrochen worden war, gab es jetzt eine erneute Aussetzung des Prozesses gegen zwei Beteiligte. Grund: Ein 27-jähriger Angeklagter nannte vor Gericht die Namen zweier gesuchter Beteiligter. Deren Existenz ist zwar in den Akten vermerkt, bislang konnten Polizei und Staatsanwaltschaft aber keine Zuordnung treffen. Was war passiert?
Laut Anklageschrift waren nach 5 Uhr morgens am 3. November 2019 eine Gruppe von vier Männern und eine dreiköpfige Personengruppe nach einem Discobesuch in der Ludwigstraße zusammengetroffen. Es kam zu einer Auseinandersetzung, an der mindestens sieben Personen beteiligt waren. Ein noch gesuchter Täter habe einen Mann mit einem Schlagring in der Faust niedergeschlagen, bevor das Opfer auch von den beiden Angeklagten malträtiert worden sei. Der Geschädigte (Nebenklagevertreter Stefan Mayer) hatte einen Nasenbeinbruch erlitten, dessen damalige Begleiterin und jetzige Ehefrau (Nebenklagevertreter Michael Menzel) eine blutige Lippe. Zwei Männer aus der Gruppe, beide Arbeiter
aus Rumänien, standen jetzt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Gefährliche Körperverletzung lautet der Vorwurf gegen einen 27-Jährigen Augsburger und einen 36-Jährigen aus Ettringen (Unterallgäu).
Während der 36-Jährige (Verteidiger Gerhard Knöss) zunächst keine Angaben machte, äußerte sich sein 27-jähriger Mitstreiter (Verteidiger Werner Hubertus). Dabei berichtete der Angeklagte, dass er mit den beiden von der Polizei gesuchten Männern in die Disco gekommen sei, während er seinen Mitangeklagten dort zufällig getroffen habe. Der eine der beiden Gesuchten sei es gewesen, der den ersten Schlag getan habe. Und zwar, weil er sich wohl von einem
Kontrahenten bedroht oder angegriffen gefühlt habe, der draußen vor der Disco ein Getränkeglas zerschlagen habe.
Auch sein zweiter Begleiter habe sich an der entstehenden Auseinandersetzung beteiligt. Er, der Angeklagte selbst, habe anfangs versucht, die Beteiligten auseinanderzubringen, er habe sich dann aber als Erster vor der Disco entfernt und sei zu seinem Auto gegangen. Etwas später habe er den Mitangeklagten und die beiden gesuchten Männer in seinem Auto nach Hause gefahren. Er habe niemanden geschlagen. Auf mehrfache Nachfrage half der 27-Jährige, die Namen seiner beiden Begleiter klarzustellen, soweit er das konnte. Es stellte sich heraus, dass beide Gesuchten
in den Ermittlungsakten verzeichnet waren, von ihnen aber falsche Namen oder nur Namensteile vorhanden waren.
Gefragt nach dem Wohnort der beiden Gesuchten meinte der 27-jährige Angeklagte zu wissen, dass der eine der beiden in die rumänische Heimat zurückgekehrt sei, während der andere in einem Wohnwagen im Raum Augsburg leben könnte. So bieten sich nach Ansicht der Prozessbeteiligten Ansatzpunkte für Nachermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Verfahren nur gegen einen Teil der Tätergruppe fortzuführen nannte Vorsitzender Richter Michael Endres in seinem abschließenden Beschluss „nicht sachgerecht“, er setzte das Verfahren aus.