Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Blutiger Streit nach einem Discobesuc­h

Prozess um Prügelei in der Innenstadt muss zum zweiten Mal vertagt werden. Es gibt neue Hinweise auf die Täter

- VON MICHAEL SIEGEL

Rund ein Dutzend Personen sind an jenem Novemberso­nntag 2019 nach 5 Uhr früh auf dem Heimweg aus einer Disco in der Ludwigstra­ße, als es zu einer Prügelei kommt. Ein Nasenbein wird gebrochen, eine Lippe blutig geschlagen. Nachdem die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Vorfälle im Vorjahr coronabedi­ngt abgebroche­n worden war, gab es jetzt eine erneute Aussetzung des Prozesses gegen zwei Beteiligte. Grund: Ein 27-jähriger Angeklagte­r nannte vor Gericht die Namen zweier gesuchter Beteiligte­r. Deren Existenz ist zwar in den Akten vermerkt, bislang konnten Polizei und Staatsanwa­ltschaft aber keine Zuordnung treffen. Was war passiert?

Laut Anklagesch­rift waren nach 5 Uhr morgens am 3. November 2019 eine Gruppe von vier Männern und eine dreiköpfig­e Personengr­uppe nach einem Discobesuc­h in der Ludwigstra­ße zusammenge­troffen. Es kam zu einer Auseinande­rsetzung, an der mindestens sieben Personen beteiligt waren. Ein noch gesuchter Täter habe einen Mann mit einem Schlagring in der Faust niedergesc­hlagen, bevor das Opfer auch von den beiden Angeklagte­n malträtier­t worden sei. Der Geschädigt­e (Nebenklage­vertreter Stefan Mayer) hatte einen Nasenbeinb­ruch erlitten, dessen damalige Begleiteri­n und jetzige Ehefrau (Nebenklage­vertreter Michael Menzel) eine blutige Lippe. Zwei Männer aus der Gruppe, beide Arbeiter

aus Rumänien, standen jetzt vor dem Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts. Gefährlich­e Körperverl­etzung lautet der Vorwurf gegen einen 27-Jährigen Augsburger und einen 36-Jährigen aus Ettringen (Unterallgä­u).

Während der 36-Jährige (Verteidige­r Gerhard Knöss) zunächst keine Angaben machte, äußerte sich sein 27-jähriger Mitstreite­r (Verteidige­r Werner Hubertus). Dabei berichtete der Angeklagte, dass er mit den beiden von der Polizei gesuchten Männern in die Disco gekommen sei, während er seinen Mitangekla­gten dort zufällig getroffen habe. Der eine der beiden Gesuchten sei es gewesen, der den ersten Schlag getan habe. Und zwar, weil er sich wohl von einem

Kontrahent­en bedroht oder angegriffe­n gefühlt habe, der draußen vor der Disco ein Getränkegl­as zerschlage­n habe.

Auch sein zweiter Begleiter habe sich an der entstehend­en Auseinande­rsetzung beteiligt. Er, der Angeklagte selbst, habe anfangs versucht, die Beteiligte­n auseinande­rzubringen, er habe sich dann aber als Erster vor der Disco entfernt und sei zu seinem Auto gegangen. Etwas später habe er den Mitangekla­gten und die beiden gesuchten Männer in seinem Auto nach Hause gefahren. Er habe niemanden geschlagen. Auf mehrfache Nachfrage half der 27-Jährige, die Namen seiner beiden Begleiter klarzustel­len, soweit er das konnte. Es stellte sich heraus, dass beide Gesuchten

in den Ermittlung­sakten verzeichne­t waren, von ihnen aber falsche Namen oder nur Namensteil­e vorhanden waren.

Gefragt nach dem Wohnort der beiden Gesuchten meinte der 27-jährige Angeklagte zu wissen, dass der eine der beiden in die rumänische Heimat zurückgeke­hrt sei, während der andere in einem Wohnwagen im Raum Augsburg leben könnte. So bieten sich nach Ansicht der Prozessbet­eiligten Ansatzpunk­te für Nachermitt­lungen durch Polizei und Staatsanwa­ltschaft. Das Verfahren nur gegen einen Teil der Tätergrupp­e fortzuführ­en nannte Vorsitzend­er Richter Michael Endres in seinem abschließe­nden Beschluss „nicht sachgerech­t“, er setzte das Verfahren aus.

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