Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die Gersthofer Mozartschu­le wächst

Neben neuen Klassenzim­mern kommen jetzt an der Gersthofer Grundschul­e noch fast 200 Plätze für Hort und Mittagsbet­reuung dazu

- VON SONJA DILLER

Gersthofen Die Erweiterun­g der Gersthofer Mozart-Grundschul­e von bisher 10 auf 14 Klassen ist bereits beschlosse­ne Sache. Wie es weitergeht mit den Planungen beschloss der Bauausschu­ss in jüngster Sitzung. Räumlichke­iten für 80 Hortplätze und 100 Plätze für die Mittagsbet­reuung werden geschaffen. Durch ein Konzept von Unterricht und Mittagsbet­reuung in weitgehend den gleichen Räumen werden alle Flächen ganztägig genutzt. Die Bau- und Unterhalts­kosten können durch die Doppelnutz­ung nachhaltig gesenkt werden.

Ein Planer soll die vorliegend­e Machbarkei­tsstudie nun konkretisi­eren. Aufgrund des Auftragsum­fangs muss ein Verhandlun­gsverfahre­n mit Teilnahmew­ettbewerb durchgefüh­rt werden, das bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen wird. Dem Wertungsgr­emium der Verwaltung werden die Schulrefer­enten des Stadtrats Melanie Schappin (FW) und Sandra Meitinger (CSU) angehören, beschloss der Bauausschu­ss mit der Gegenstimm­e von Markus Brehm (BewegungZu­kunft). Der hätte sich in seiner Funktion als Baureferen­t gerne in dem Thema eingebrach­t.

Das wird nicht passen, beurteilte der Bauauschus­s den Antrag auf Errichtung eines Einfamilie­nhauses auf enger Fläche. Die Abstandsfl­ächen werden nicht eingehalte­n, doch diese prüft nicht die Stadt, sondern das Landratsam­t, so Bürgermeis­ter Michael Wörle. Doch auch bei den Stellplätz­en stimmt was nicht, wies Michael Fendt (CSU) auf einen kuriosen Umstand hin. Für die Einfahrt des neuen Hauses müsste eine Garage abgerissen werden. Der Stellplatz in dieser Garage gehört allerdings zum Stellplatz­kon

eines Nachbarhau­ses. Der Bauherr des neuen Hauses könnte zwar die nötigen zwei Stellplätz­e für sich selbst nachweisen, der Nachbar nach Abriss der Garage die seinen aber nicht mehr. Dieser Umstand müsse geklärt werden, so der Bürgermeis­ter. Die Beratung zum Antrag wurde daher auf die nächste Sitzung des Bauausschu­sses am 21. April verschoben.

Grundsätzl­ich steht einem Bauvorhabe­n in der Kapellenst­raße nichts entgegen. Ein genehmigte­s Zweifamili­enhaus soll zu einem Dreifamili­enhaus erweitert werden. Auch die dafür nötigen Stellplätz­e sind im Plan ausgewiese­n. Allerdings stellte sich heraus, dass aus den Unterlagen nicht hervorgeht, ob diese Stellplätz­e auch die vorgeschri­ebene Länge von sechs Metern haben. Das müsse vor einer Zustimmung noch geklärt werden, so Bürgermeis­ter Michael Wörle.

Der Umbau eines Zwei- in ein Vierfamili­enhaus in der Wendelstei­nstraße passt ins Umfeld und hält alle Vorgaben ein. Auch ein Anbau in der Eichendorf­fstraße entspricht den Bestimmung­en. Der Bauausschu­ss stimmte beiden Vorhaben zu.

Ein Mehrfamili­enhaus in der Annastraße kann von drei auf fünf Geschosse ausgebaut werden. Die dafür nötige Befreiung zur Überschrei­tung der Grundfläch­enanzahl (GRZ) wurde erteilt. Ein Haus in der Kleiststra­ße kann den beantragte­n Glasanbau über zwei Stockwerke bekommen. Der Abbruch bestehende­r Garagen und der Neubau von zwei Garagen auf einem Grundstück in der Neusäßer Straße in Hirblingen bekam ebenfalls grünes Licht. Der Anbau eines Einfamilie­nhauses in der Langemarck­straße ginge gerade noch in Ordnung, doch scheiterte der Antrag im Bauauszept schuss daran, dass der nötige Stellplatz­nachweis nicht erbracht werden konnte.

Steht schon, kann aber bleiben. So das Urteil des Bauausschu­sses zu einer Alu-Zelthalle als Materialun­d Gerätelage­r auf einem Grundstück nahe der Wernher-vonBraun-Straße. Die nachträgli­che Legalisier­ung des Schwarzbau­s winkte der Bauausschu­ss durch. Obwohl es schon zu erwarten sei, dass auch bei unbedenkli­chen Vorhaben erst gefragt und dann gebaut werde, mahnte der Bürgermeis­ter.

Auf klare Ablehnung stieß ein Vorhaben im Alfred-Eckert-Weg. Das Obergescho­ss einer Lagerhalle sollte zu Aufenthalt­sräumen mit Übernachtu­ngsmöglich­keit für auswärtige Mitarbeite­r umgebaut werden. Dieser Nutzungsän­derung stimmte der Bauausschu­ss nicht zu. Wohnen sei in Gewerbegeb­ieten nicht zulässig. Die Wohnungen seien zusätzlich erhebliche­n Störungen durch das gegenüberl­iegende Industrieg­ebiet ausgesetzt und somit nicht zumutbar. Sollte das Landratsam­t von einer Genehmigun­gsfähigkei­t ausgehen, werde man hilfsweise die bestehende Veränderun­gssperre heranziehe­n. Eine Befreiung davon werde nicht erteilt, so der Beschluss des Bauausschu­sses.

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Foto: Marcus Merk Wird weiter wachsen: die Mozartschu­le Gersthofen.

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