Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Die Gersthofer Mozartschule wächst
Neben neuen Klassenzimmern kommen jetzt an der Gersthofer Grundschule noch fast 200 Plätze für Hort und Mittagsbetreuung dazu
Gersthofen Die Erweiterung der Gersthofer Mozart-Grundschule von bisher 10 auf 14 Klassen ist bereits beschlossene Sache. Wie es weitergeht mit den Planungen beschloss der Bauausschuss in jüngster Sitzung. Räumlichkeiten für 80 Hortplätze und 100 Plätze für die Mittagsbetreuung werden geschaffen. Durch ein Konzept von Unterricht und Mittagsbetreuung in weitgehend den gleichen Räumen werden alle Flächen ganztägig genutzt. Die Bau- und Unterhaltskosten können durch die Doppelnutzung nachhaltig gesenkt werden.
Ein Planer soll die vorliegende Machbarkeitsstudie nun konkretisieren. Aufgrund des Auftragsumfangs muss ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden, das bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen wird. Dem Wertungsgremium der Verwaltung werden die Schulreferenten des Stadtrats Melanie Schappin (FW) und Sandra Meitinger (CSU) angehören, beschloss der Bauausschuss mit der Gegenstimme von Markus Brehm (BewegungZukunft). Der hätte sich in seiner Funktion als Baureferent gerne in dem Thema eingebracht.
Das wird nicht passen, beurteilte der Bauauschuss den Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses auf enger Fläche. Die Abstandsflächen werden nicht eingehalten, doch diese prüft nicht die Stadt, sondern das Landratsamt, so Bürgermeister Michael Wörle. Doch auch bei den Stellplätzen stimmt was nicht, wies Michael Fendt (CSU) auf einen kuriosen Umstand hin. Für die Einfahrt des neuen Hauses müsste eine Garage abgerissen werden. Der Stellplatz in dieser Garage gehört allerdings zum Stellplatzkon
eines Nachbarhauses. Der Bauherr des neuen Hauses könnte zwar die nötigen zwei Stellplätze für sich selbst nachweisen, der Nachbar nach Abriss der Garage die seinen aber nicht mehr. Dieser Umstand müsse geklärt werden, so der Bürgermeister. Die Beratung zum Antrag wurde daher auf die nächste Sitzung des Bauausschusses am 21. April verschoben.
Grundsätzlich steht einem Bauvorhaben in der Kapellenstraße nichts entgegen. Ein genehmigtes Zweifamilienhaus soll zu einem Dreifamilienhaus erweitert werden. Auch die dafür nötigen Stellplätze sind im Plan ausgewiesen. Allerdings stellte sich heraus, dass aus den Unterlagen nicht hervorgeht, ob diese Stellplätze auch die vorgeschriebene Länge von sechs Metern haben. Das müsse vor einer Zustimmung noch geklärt werden, so Bürgermeister Michael Wörle.
Der Umbau eines Zwei- in ein Vierfamilienhaus in der Wendelsteinstraße passt ins Umfeld und hält alle Vorgaben ein. Auch ein Anbau in der Eichendorffstraße entspricht den Bestimmungen. Der Bauausschuss stimmte beiden Vorhaben zu.
Ein Mehrfamilienhaus in der Annastraße kann von drei auf fünf Geschosse ausgebaut werden. Die dafür nötige Befreiung zur Überschreitung der Grundflächenanzahl (GRZ) wurde erteilt. Ein Haus in der Kleiststraße kann den beantragten Glasanbau über zwei Stockwerke bekommen. Der Abbruch bestehender Garagen und der Neubau von zwei Garagen auf einem Grundstück in der Neusäßer Straße in Hirblingen bekam ebenfalls grünes Licht. Der Anbau eines Einfamilienhauses in der Langemarckstraße ginge gerade noch in Ordnung, doch scheiterte der Antrag im Bauauszept schuss daran, dass der nötige Stellplatznachweis nicht erbracht werden konnte.
Steht schon, kann aber bleiben. So das Urteil des Bauausschusses zu einer Alu-Zelthalle als Materialund Gerätelager auf einem Grundstück nahe der Wernher-vonBraun-Straße. Die nachträgliche Legalisierung des Schwarzbaus winkte der Bauausschuss durch. Obwohl es schon zu erwarten sei, dass auch bei unbedenklichen Vorhaben erst gefragt und dann gebaut werde, mahnte der Bürgermeister.
Auf klare Ablehnung stieß ein Vorhaben im Alfred-Eckert-Weg. Das Obergeschoss einer Lagerhalle sollte zu Aufenthaltsräumen mit Übernachtungsmöglichkeit für auswärtige Mitarbeiter umgebaut werden. Dieser Nutzungsänderung stimmte der Bauausschuss nicht zu. Wohnen sei in Gewerbegebieten nicht zulässig. Die Wohnungen seien zusätzlich erheblichen Störungen durch das gegenüberliegende Industriegebiet ausgesetzt und somit nicht zumutbar. Sollte das Landratsamt von einer Genehmigungsfähigkeit ausgehen, werde man hilfsweise die bestehende Veränderungssperre heranziehen. Eine Befreiung davon werde nicht erteilt, so der Beschluss des Bauausschusses.