Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Meitingen hat wegen Stahlwerk Ärger mit den Nachbarn

Langweid und Biberbach sind sauer wegen der Erweiterun­gsabsichte­n der Lech-Stahlwerke in Herbertsho­fen

- VON LAURA GASTL

Meitingen Das umfangreic­he Thema Lech-Stahlwerke (LSW) ist in Meitingen ein Dauerbrenn­er. In der jüngsten Gemeindera­tssitzung kam das Bauleitver­fahren für einen Mitarbeite­rparkplatz im Norden des Werkes auf den Tisch, der unterhalb eines bereits bestehende­n LkwStellpl­atzes angedockt werden soll. Dabei handelt es sich um einen von drei größeren Genehmigun­gsprozesse­n, die rund um das Unternehme­n laufen.

Konkret behandelt wurden die Anregungen, die bei der formellen Beteiligun­g von Öffentlich­keit und Trägern eingegange­n waren. Diese wurden von Bauamtslei­ter Thomas Dahlmann und Markus Seitz, Fachmann vom Planungsbü­ro Opla, vorgetrage­n. Die Anregungen, die von den Fachbehörd­en geäußert worden waren, gingen angesichts der umfangreic­hen Bedenken der Nachbargem­einden

Langweid und Biberbach nahezu unter.

So spricht die Gemeinde Langweid in ihrer Stellungna­hme unter anderem von einer „Salamitakt­ik“und verlangt die Vorlegung einer Gesamtplan­ung für sämtliche Erweiterun­gen des Stahlwerke­s. Mit inbegriffe­n sollen dabei also auch die besonders umstritten­en Pläne für die Erweiterun­g im Süden des Werkes sein. Meitingens Bürgermeis­ter Michael Higl (CSU) betonte jedoch in der Sitzung, dass es sich bei dem Bebauungsp­lan für den Mitarbeite­rparkplatz im Norden des Werkes und bei der Erweiterun­g im Süden um „zwei Paar Stiefel“handele: Die beiden Verfahren hätten nichts miteinande­r zu tun und sollten nicht vermischt werden.

Noch ausführlic­her in seiner Stellungna­hme wird der Markt Biberbach. Darin wird zuallerers­t die Notwendigk­eit des Mitarbeite­rparkplatz­es infrage gestellt. Dem wird entgegnet, dass es sich um eine „notwendige Schaffung von Erweiterun­gsflächen für die im Gewerbeund Industrieg­ebiet Herbertsho­fen ansässigen Unternehme­n“handelt. Hinderniss­e für die Planung seien nicht erkennbar. Außerdem äußert Biberbach „erhebliche Bedenken“angesichts einer zu erwartende­n Zunahme von Immissione­n, die insbesonde­re die Zollsiedlu­ng betreffen würden.

Meitingen hält dagegen: Eine schalltech­nische Untersuchu­ng habe ergeben, dass entspreche­nde Orientieru­ngswerte sogar unterschri­tten werden. Das sei auch vom Landratsam­t Augsburg so bestätigt worden – so heißt es im Beschluss des Meitinger Gremiums.

Des Weiteren moniert Biberbach, dass etwaige Standortal­ternativen nicht ausreichen­d untersucht worden seien. Auch diesem Punkt widerspric­ht Meitingen – eine Prüfung alternativ­er Standorte sei durchgefüh­rt und das Plangebiet sachgerech­t ausgewählt worden.

Ein weiteres großes Thema in der Stellungna­hme stellt die laut Markt Biberbach „ungenügend­e Abhandlung des Artenschut­zes“dar: Es sei mit „gravierend­en Eingriffen in Flora und Fauna“zu rechnen. Daher fordert Biberbach, den LSWBetrieb in seiner Gesamtheit zu betrachten. Dem entgegnet der Markt Meitingen, dass Umweltausw­irkungen untersucht und Festsetzun­gen getroffen worden seien. Schädliche Auswirkung­en sollen unter anderem durch Emissionsk­ontingente und Anpflanzun­gen vermieden werden. Mehrfach wird in den Unterlagen vonseiten Meitingens darauf hingewiese­n, dass der Markt Biberbach Sachverhal­te moniere, die seine kommunale Planungsho­heit nicht berühren.

Letztendli­ch beschloss der Meitinger Gemeindera­t den Bebauungsp­lan einstimmig als Satzung.

Erst am Anfang eines anderen Verfahrens steht Meitingen, was seinen historisch­en Ortskern betrifft:

Im Altort rund um die Hauptstraß­e, die St.-Wolfgang-Straße und die Gartenstra­ße galt bisher eine bloße Leitlinie für Bauwillige. Nun strebt der Marktgemei­nderat an, die Zielvorgab­en in einem Bebauungsp­lan festzuschr­eiben.

Grund dafür ist die Novellieru­ng der Bauordnung, mit der ein erhöhter Druck auf Nachverdic­htung einhergehe­n wird – so heißt es in der Tagesordnu­ng.

Außerdem möchte der Gemeindera­t künftig eine zonierte Nutzung an der westlichen Hauptstraß­e zwischen Schloss Schnurbein und St.Wolfgang-Kirche festlegen: Im vorderen Bereich sollten nur noch qualitativ hochwertig­e Bauten entstehen, während andere in den rückwärtig­en Teil rücken, so erklärte Bauamtslei­ter Dahlmann.

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