Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Was Ostern nun gilt

Diese Corona-Regeln sollten Sie kennen

- VON SASCHA GELDERMANN

Augsburg Welche Corona-Maßnahmen gelten nun? Hier ein Überblick.

● Treffen: Private Treffen sind auf zwei Haushalte mit maximal fünf Menschen beschränkt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Region an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegt, soll sich ein Haushalt sogar nur mit einer weiteren Person treffen dürfen.

● Urlaub: Bund und Länder appelliere­n an die Menschen, auf Reisen zu verzichten. Wer aus dem Ausland mit dem Flugzeug einreisen will, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Kosten tragen Reisende selbst. Wer positiv getestet wird, muss sich in seinem Urlaubslan­d in Quarantäne begeben.

● Gottesdien­ste: Bund und Länder wollten ursprüngli­ch die Bitte an die Religionsg­emeinschaf­ten richten, Gottesdien­ste und andere religiöse Veranstalt­ungen nur virtuell stattfinde­n zu lassen. Dieser Beschluss wurde zurückgeno­mmen. Daher können Kirchen nun selbst entscheide­n, ob die Ostermesse­n vor Ort oder nur virtuell stattfinde­n.

Bund und Länder hatten den Lockdown beim Corona-Gipfel auch über Ostern hinaus verlängert: Er gilt erst einmal bis zum 18. April. Die bereits Anfang März vereinbart­e Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Daher gelten in einer Region wieder strenge Beschränku­ngen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100000 Einwohner an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegt. Wenn die Notbremse greift, muss der Einzelhand­el schließen.

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