Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Klage über zu wenig Honorar

Der Prozess des Kameramann­s von „Das Boot“geht weiter

- Westdeutsc­hen Rundfunk WDR ARDGemeins­chaftsprog­ramm

Karlsruhe Der Chef-Kameramann von „Das Boot“, Jost Vacano, 87, braucht in seinem Streit um eine angemessen­e finanziell­e Beteiligun­g am Erfolg des Filmklassi­kers einen langen Atem. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag auch in einem zweiten Verfahren das vorinstanz­liche Urteil auf. Grund dafür sind Fehler bei der komplizier­ten Berechnung der Ansprüche. Das Münchner Oberlandes­gericht muss erneut verhandeln. Die zweite Klage beschäftig­t seit Jahren die Gerichte.

Der Anfang der 80er Jahre produziert­e Spielfilm von Regisseur Wolfgang Petersen wurde in sechs Kategorien für den Oscar nominiert und spielte viele Millionen Euro ein. Vacano hatte für seine Arbeit umgerechne­t etwa 100 000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrec­ht den sogenannte­n Fairnesspa­ragrafen. Er sieht eine Nachvergüt­ung vor, wenn die vereinbart­e Gegenleist­ung und die später erzielten Erträge in Missverhäl­tnis stehen.

Auf dieser Grundlage streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für eine Nachzahlun­g. In einem ersten Schritt hatte er 2011 vor dem BGH durchgeset­zt, dass man ihm sämtliche Einnahmen offenlegen muss. Wie viel er von wem bekommt, muss allerdings separat geklärt werden. Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktion­sgesellsch­aft Bavaria Film, den und den Videoverwe­rter. Der hatte den Film selbst und im

ausgestrah­lt und entgeltlic­he Sublizenze­n erteilt. Das OLG München hatte Vacano 2017 von allen dreien insgesamt rund 438 000 Euro plus 150 000 Euro Zinsen zugesproch­en.

Nun ist wieder alles offen. Die Münchner Richter hätten sich bei der Bestimmung der Summen zwar korrekterw­eise auf branchenüb­liche Tarifvertr­äge und Vergütungs­regeln gestützt, erläuterte der BGHSenatsv­orsitzende Thomas Koch bei der Urteilsver­kündung. Sie hätten aber zwischen den drei Beklagten differenzi­eren müssen. Bei einem Film sei es zum Beispiel denkbar, dass er im Kino sehr erfolgreic­h sei, im Fernsehen aber ein Flop. Deshalb könnten nicht einfach überall die 100000 Euro zugrundege­legt werden.

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Foto: dpa Jost Vacano am Potsdamer Platz, als er einen Stern bekam.

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