Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Diese Regeln gelten derzeit in der Schweiz

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● Kontakte Bei privaten Treffen dür‰ fen in Innenräume­n bis zu zehn Men‰ schen zusammenko­mmen, draußen bis zu 15. Eine Begrenzung, wie viele Haushalte daran beteiligt sein dürfen, gibt es anders als in Deutschlan­d in der Schweiz nicht.

● Kultur Veranstalt­ungen wie Vernis‰ sagen, Lesungen, Theater oder Kino sind wieder möglich. Dabei gilt: Drin‰ nen dürfen maximal 50 Besucher teilnehmen, draußen bis zu 100. Wäh‰ rend der Veranstalt­ung müssen die Gäste allerdings auf festen Plätzen sit‰ zen, dürfen keine Getränke oder

Snacks konsumiere­n und Maske tragen.

● Handel Der normale Einzelhand­el hat nun wieder geöffnet, es gilt le‰ diglich eine Beschränku­ng der Kunden‰ anzahl pro zehn Quadratmet­er La‰ denfläche.

● Gastronomi­e Die Terrassen von Restaurant­s, Bars und Cafés dürfen betrieben werden. Nachbartis­che müs‰ sen aber mit Plexiglass­cheiben oder Ähnlichem voneinande­r getrennt und der Mindestabs­tand gewahrt sein. Es dürfen maximal vier Gäste an einem Tisch sitzen. Abgesehen vom Essen und Trinken gilt aber auch hier eine Maskenpfli­cht. Von allen Gästen müssen die Kontaktdat­en erfasst wer‰ den. Zudem beginnt um 23 Uhr die Sperrstund­e.

● Freizeit Freizeitei­nrichtunge­n wie Fitnessstu­dios, Museen, Zoos und auch Schwimmbäd­er und Sportanlag­en dürfen wieder öffnen. Allerdings dür‰ fen bei Freizeitbä­dern nur die Außenbe‰ cken betrieben werden. Beim Sport gilt: Kontaktspo­rtarten sind weiter ver‰ boten.

● Bildung Die Schulen sind geöffnet, es gilt eine Maskenpfli­cht in den wei‰ terführend­en Schulen. An den Universi‰ täten ist Präsenzunt­erricht möglich, allerdings mit maximal 50 Teilneh‰ mern. (mim)

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