Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Honorare frei verhandelb­ar

Änderungen bei den Architekte­n

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Berlin Seit kurzem ist die angepasste Honorarord­nung für Architekte­n und Ingenieure (HOAI) in Kraft. Wichtigste Neuerung: Architekte­nhonorare müssen sich nicht mehr in einem festen Rahmen von Mindestund Höchstsätz­en bewegen wie bisher. Sie sind frei verhandelb­ar.

Die Neufassung war nötig, weil das Preisrecht der bisherigen Verordnung nach einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs gegen EURecht verstieß. „Mit den Änderungen ist sie aber eine gute Grundlage für die Verhandlun­gen zwischen Bauherren und Architekte­n oder Ingenieure­n“, sagt Joachim Brenncke, Vizepräsid­ent der Bundesarch­itektenkam­mer. Private Bauherren bekämen einen größeren Verhandlun­gsspielrau­m, betont Prof. Frank Siegburg vom Deutschen Anwaltvere­in. Es gebe in der HOAI nach wie vor Honorarspa­nnen zur Orientieru­ng. Für Leistungen, für die bisher verbindlic­he Mindest- und Höchstsätz­e galten, gibt es jetzt Honorartaf­eln, die man übernehmen kann. Es ist aber auch möglich, individuel­l Honorare zu vereinbare­n, die unter oder über den ehemaligen Spannen liegen können. Die bisher verbindlic­he Untergrenz­e wird nun als Basishonor­arsatz bezeichnet.

Werden ihre Honorare tendenziel­l steigen? „Der Markt wird zeigen, wie sich die Honorare entwickeln“, so Brenncke. Im Moment sind Architekte­n und Ingenieure auf dem Bau gut im Geschäft und damit in einer soliden Verhandlun­gsposition. Das kann sich ändern, wenn die Konjunktur nachlässt, ob als Folge der Corona-Pandemie oder durch Anstieg der Zinsen. Rechtsanwa­lt Mario van Suntum vom BauherrenS­chutzbund rät, von Anfang an über Budget und Honorar zu sprechen. Häufig sei es sinnvoll, den Architekte­n stufenweis­e zu beauftrage­n und stets eine Kostenober­grenze zu vereinbare­n.

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