Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Diese Regeln gelten in der Freinacht

Auch dieses Jahr können die Menschen im Kreis die Freinacht und den 1. Mai nicht wie gewohnt erleben

- VON MARCO KEITEL

Landkreis Augsburg In der Freinacht feiern, Streiche spielen, ein Maiele für die Liebste aufstellen: All das wird heuer im Landkreis Augsburg, wie schon im vergangene­n Jahr, teilweise nur stark eingeschrä­nkt, teilweise gar nicht, möglich sein. Statt Spaß und Ausgelasse­nheit gibt es strenge Regeln.

Feiern ist ohnehin verboten, ein Haushalt darf sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Dazu kommt, dass ab 22 Uhr aufgrund der Ausgangssp­erre niemand mehr ohne triftigen Grund draußen sein darf.

Für die Polizei im Landkreis Augsburg war die Freinacht schon vor der Pandemie anstrengen­d, weil immer viel los war. Raimund Pauli, Leiter der Polizei Zusmarshau­sen, sagt: „Wir sind in der Freinacht immer verstärkt unterwegs.“Dieses Jahr wird es zum zweiten Mal in Folge vor allem darum gehen, zu kontrollie­ren, ob sich alle an die Corona-Beschränku­ngen halten. „Wir sind gespannt, inwieweit sich die Bevölkerun­g an die Vorgaben hält“, sagt Pauli. Er gehe davon aus, dass die Ausgangssp­erre von den meisten eingehalte­n werde. Verstärkte Kontrollen plant er vor allem ab dem frühen Freitagabe­nd, überwiegen­d an den üblichen Treffpunkt­en für Jugendlich­e.

Wer es nicht ohne Feiern aushält, hat also schlechte Chancen unentdeckt zu bleiben. Und dann kann es teuer werden: Zwischen 250 und 500 Euro werden laut Bußgeldkat­alog für Zusammenkü­nfte mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt oder für Verstöße gegen die Ausgangssp­erre fällig. Wer eine Feier veranstalt­et, kann sogar mit 5000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Ausgelasse­ne Feiern fallen schon mal weg, aber was ist mit den anderen Traditione­n? Nicht nur Feierwütig­en, auch denjenigen, die ihrer Liebsten ein Maiele stellen oder im Schutz der Dunkelheit den ein oder anderen Streich im Nachbargar­ten spielen wollen, wird es dieses Jahr schwierig. Denn: Beides gilt nicht als Grund, das Haus während der Ausgangssp­erre zu verlassen, wie ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums

Schwaben Nord erklärt. Wer dennoch ein Maiele stellt, wird Schwierigk­eiten haben, dieses im Auge zu behalten: Auch das traditione­lle Bewachen des Baumes in der Nacht zum 1. Mai ist wegen der Ausgangssp­erre verboten. Immerhin ist das Maiele zwischen 22 und 5 Uhr durch das Infektions­schutzgese­tz geschützt, denn auch für das Stehlen eines Baumes darf das Haus in dieser Zeit natürlich nicht verlassen werden.

Das Aufstellen von Maibäumen ist nicht explizit verboten. Versammlun­gen bleiben aber untersagt. Bier und Leberkässe­mmeln in gemütliche­r Runde nach dem Aufstellen fallen also weg. Viele Gemeinden verzichten deshalb ganz auf den Maibaum. Alt-Neusäß plant immerhin, eine kleine Birke als Ersatz aufzustell­en. Glück hat Gersthofen: Hier steht der Maibaum bereits. In der Gemeinde wird in der Regel nur alle drei Jahre ein neuer Baum aufgestell­t.

 ?? Foto: Marcus Merk (Archivbild) ?? Im zweiten Jahr in Folge können die Menschen im Landkreis Augsburg die Freinacht und den 1. Mai nicht wie gewohnt erleben.
Foto: Marcus Merk (Archivbild) Im zweiten Jahr in Folge können die Menschen im Landkreis Augsburg die Freinacht und den 1. Mai nicht wie gewohnt erleben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany