Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Diese Regeln gelten in der Freinacht
Auch dieses Jahr können die Menschen im Kreis die Freinacht und den 1. Mai nicht wie gewohnt erleben
Landkreis Augsburg In der Freinacht feiern, Streiche spielen, ein Maiele für die Liebste aufstellen: All das wird heuer im Landkreis Augsburg, wie schon im vergangenen Jahr, teilweise nur stark eingeschränkt, teilweise gar nicht, möglich sein. Statt Spaß und Ausgelassenheit gibt es strenge Regeln.
Feiern ist ohnehin verboten, ein Haushalt darf sich nur mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. Dazu kommt, dass ab 22 Uhr aufgrund der Ausgangssperre niemand mehr ohne triftigen Grund draußen sein darf.
Für die Polizei im Landkreis Augsburg war die Freinacht schon vor der Pandemie anstrengend, weil immer viel los war. Raimund Pauli, Leiter der Polizei Zusmarshausen, sagt: „Wir sind in der Freinacht immer verstärkt unterwegs.“Dieses Jahr wird es zum zweiten Mal in Folge vor allem darum gehen, zu kontrollieren, ob sich alle an die Corona-Beschränkungen halten. „Wir sind gespannt, inwieweit sich die Bevölkerung an die Vorgaben hält“, sagt Pauli. Er gehe davon aus, dass die Ausgangssperre von den meisten eingehalten werde. Verstärkte Kontrollen plant er vor allem ab dem frühen Freitagabend, überwiegend an den üblichen Treffpunkten für Jugendliche.
Wer es nicht ohne Feiern aushält, hat also schlechte Chancen unentdeckt zu bleiben. Und dann kann es teuer werden: Zwischen 250 und 500 Euro werden laut Bußgeldkatalog für Zusammenkünfte mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt oder für Verstöße gegen die Ausgangssperre fällig. Wer eine Feier veranstaltet, kann sogar mit 5000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Ausgelassene Feiern fallen schon mal weg, aber was ist mit den anderen Traditionen? Nicht nur Feierwütigen, auch denjenigen, die ihrer Liebsten ein Maiele stellen oder im Schutz der Dunkelheit den ein oder anderen Streich im Nachbargarten spielen wollen, wird es dieses Jahr schwierig. Denn: Beides gilt nicht als Grund, das Haus während der Ausgangssperre zu verlassen, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums
Schwaben Nord erklärt. Wer dennoch ein Maiele stellt, wird Schwierigkeiten haben, dieses im Auge zu behalten: Auch das traditionelle Bewachen des Baumes in der Nacht zum 1. Mai ist wegen der Ausgangssperre verboten. Immerhin ist das Maiele zwischen 22 und 5 Uhr durch das Infektionsschutzgesetz geschützt, denn auch für das Stehlen eines Baumes darf das Haus in dieser Zeit natürlich nicht verlassen werden.
Das Aufstellen von Maibäumen ist nicht explizit verboten. Versammlungen bleiben aber untersagt. Bier und Leberkässemmeln in gemütlicher Runde nach dem Aufstellen fallen also weg. Viele Gemeinden verzichten deshalb ganz auf den Maibaum. Alt-Neusäß plant immerhin, eine kleine Birke als Ersatz aufzustellen. Glück hat Gersthofen: Hier steht der Maibaum bereits. In der Gemeinde wird in der Regel nur alle drei Jahre ein neuer Baum aufgestellt.