Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie viel fährt der Neusässer Bürgermeis­ter?

Fahrtkoste­npauschale­n sind oft umstritten. Freie Wähler fragen

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Neusäß Ist die Fahrtkoste­npauschale für die Bürgermeis­ter in Neusäß eigentlich angemessen zu den tatsächlic­h verfahrene­n Kilometern? Das wollten die Freien Wähler in einem Antrag im Verwaltung­s-, Finanz-, Digital- und Wirtschaft­sausschuss wissen.

Aktuell erhält der Bürgermeis­ter Richard Greiner eine Pauschale in Höhe von 330 Euro für Fahrtkoste­n pro Monat. Die Freien Wähler wollten nun, dass genau hingeschau­t würde, ob und wie nachgewies­en wird, ob dafür auch tatsächlic­h mit einem Privatfahr­zeug gefahren wird. Laut FW-Stadtrat Bernhard Hannemann geht das Landratsam­t davon aus, dass ein Kilometer Fahrt mit 30 Cent vergütet werden müsste. Um als Pauschale angemessen zu sein, müssten demnach um die 1100 Kilometer dienstlich pro Monat zurückgele­gt werden. Besprochen wurde der Antrag am Ende aber nicht. Stattdesse­n hat der Ausschuss die Ablehnung aus der konstituie­renden Sitzung mit einer Gegenstimm­e beschlosse­n. Doch damals sei es eigentlich um etwas anderes gegangen, so Stadtrat Bernhard Hannemann nach der Sitzung.

Damals ging es darum, ob statt der Fahrtkoste­npauschale für Bürgermeis­ter Greiner ein E-Auto angeschaff­t werden solle, wie die Grünen und Freien Wähler vorgeschla­gen hatten. Am Ende blieb es aber bei der Pauschale. Deshalb sagt Bernhard Hannemann jetzt: „Ich sehe es so, dass jeder, der eine Pauschale entgegenni­mmt, damit zu erkennen gibt, dass diese angemessen ist.“

Auch in anderen Kommunen sorgt das Thema Fahrtkoste­n für Bürgermeis­ter immer wieder für Diskussion­en. Im vergangene­n Jahr hatte eine ähnliche Diskussion in Aystetten zunächst eine kuriose Wendung genommen. Die Grünen hatten dort im Gemeindera­t gefordert, dass Bürgermeis­ter Peter Wendel (Freie Wähler) ein Fahrtenbuc­h führen solle, um seinen Anspruch auf die Fahrtkoste­npauschale von 120 Euro pro Monat nachzuweis­en. Er hatte das abgelehnt und im Gegenzug einen Dienstwage­n gefordert. Am Ende blieb dann aber doch alles beim Alten.

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