Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Hirblinger Kiesbetrie­b passt sich neuen Vorgaben an

Vertagt wurde die Abstimmung über Pläne des Kiesbetrie­bs Brem. Nun wird klar, was es damit auf sich hat

- VON TOBIAS KARRER

Hirblingen/Gablingen Das Betriebsge­lände der Firma Rudolf & Christoph Brem Kiesbetrie­b liegt auf der Gemarkungs­grenze zwischen Gablingen und Gersthofen. Das Erdbauunte­rnehmen Brem will dort nun vor allem Lagerfläch­en einrichten. Weil den Gablinger Gemeinderä­ten die Angaben noch nicht ausreichte­n, wurde die Entscheidu­ng über Brems Bauvoranfr­age zunächst vertagt. In einem Schreiben an die Gemeinde Gablingen konkretisi­ert die Brem GbR ihr Vorhaben. Es gehe nicht um eine Erweiterun­g, sondern um die Erfüllung gesetzlich­er Vorgaben.

In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, betont Geschäftsf­ührer Rudolf Brem: „Es handelt sich nicht um eine Erweiterun­g unseres Kiesbetrie­bes, auch soll kein neues Sandlager entstehen.“Die Maßnahmen seien aufgrund „neu entstanden­er“gesetzlich­er Vorgaben notwendig, „damit unser Betrieb rechtlich abgesicher­t ist und zukunftsfä­hig bleibt“. Der Hintergrun­d: Beim Kies- und Sandabbau entstehen Gruben, die aufgrund gesetzlich­er Vorgaben wieder mit unbelastet­em Material verfüllt werden müssen. Als Verfüllmat­erial nutzt der Betrieb zum Beispiel Aushub, der auf Baustellen entsteht.

Das Material wird angeliefer­t und kann bisher nach einer „Sicht- und Geruchskon­trolle“in den Gruben verwendet werden. Künftig ist laut Rudolf Brem aber das „Abfall-Bodenschut­zund Immissions­schutzgese­tz“maßgebend. Für seinen Betrieb heißt das, dass das Verfüllmat­erial beprobt werden muss, bevor es verwendet werden kann. Die Art der Lagerung, die Dauer und die Menge seien vorgeschri­eben. Auf die dafür notwendige­n Flächen und genehmigun­gspflichti­gen Maschinen für die Aufbereitu­ng des Materials habe sich die Bauvoranfr­age bezogen, erklärt Brem in dem Schreiben.

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Foto: Marcus Merk Die Firma Erdbewegun­g Brem an der Grenze zwischen Hirblingen und Gablingen muss ihr Gelände neuen strengen Richtlinie­n anpassen.

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