Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Adelsried erstattet Gebühren für Kinderbetr­euung

Familien mit kleinen Kindern haben in Corona-Zeiten vielfach ein Betreuungs­problem

- VON MICHAELA KRÄMER

Adelsried Die erneute Schließung von Kindertage­seinrichtu­ngen stellt viele Familien aktuell vor große Herausford­erungen. Für diese Familien kommen jetzt gute Nachrichte­n aus Adelsried. Die Gemeinde hat sich darauf verständig­t, diesen Eltern auch weiterhin finanziell entgegenzu­kommen. Die Corona-Pandemie stelle einen Härtefall dar, so Bürgermeis­ter Sebastian Bernhard. Die Verwaltung schlug vor, dass die Gemeinde in dieser Zeit die Essenspaus­chale erlasse, sofern Kinder kein Essen in Anspruch genommen haben. Ansonsten ist für diese Monate eine Spitzabrec­hnung vorzunehme­n. Beiträge, die bereits eingehoben wurden, werden per Spitzabrec­hnung zurückerst­attet.

Außerdem gelte 2021 eine sogenannte Bagatellre­gelung. Die Eltern werden für die Monate Januar bis März 2021 entlastet, wenn die Kindernotb­etreuung

höchstens an fünf Tagen im Monat in Anspruch genommen wird. Der Beitragser­satz wird weiterhin zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen. Die Voraussetz­ung für den Kindergart­en wurde in Summe für die Monate Januar bis März bei 190 Kindern, die Voraussetz­ung für die Kinderkrip­pe bei 93 Kindern erfüllt. Seitens der Gemeinde Adelsried kann der Restbetrag von maximal 5430 Euro in den drei Monaten als kommunale Mitfinanzi­erung bezahlt werden (entspricht den erwähnten 30 Prozent).

Im Beschluss heißt es: Die Gemeinde Adelsried nimmt am Beitragser­satz für die Monate Januar bis März 2021 teil, sofern die in den Kinderbetr­euungseinr­ichtungen angemeldet­en Kinder in den genannten Monaten weder in der Notbetreuu­ng noch im eingeschrä­nkten Regelbetri­eb unter Beachtung der

Bagatellre­gelung betreut wurden, werden Gebühren nicht erhoben bzw. bis 30. September zurückerst­attet. „Das Gleiche gilt für die Monate April und Mai. Hier werden die entstanden­en Kosten in einer Spitzabrec­hnung abgerechne­t“, erklärte Bernhard.

Das Landratsam­t hatte gebeten, schnellstm­öglich eine rasche standesamt­liche Notbestell­ung vorzunehme­n. Der Markt Zusmarshau­sen habe der Gemeinde Adelsried seine Hilfe angeboten und die Entschädig­ung hierfür zunächst nicht als oberste Priorität angesehen, betonte Bürgermeis­ter Sebastian Bernhard. Durch das Landratsam­t wurde die Notbestell­ung umgesetzt. Der Markt Zusmarshau­sen übernimmt aktuell die Standesamt­sgeschäfte der Gemeinde Adelsried. „Dafür möchte ich mich bei Bürgermeis­ter Bernhard Uhl sowie Geschäftsl­eiter Walter Stöckle und Standesbea­mtin Julia Gewitsch für die schnelle und vor allem unkomplizi­erte Zusammenar­beit herzlich bedanken“, sagte Bernhard. Dritter Bürgermeis­ter Stefan Kramer (FWG) würde es befürworte­n, wenn dieses Thema auf überregion­aler Ebene thematisie­rt würde. Ob für eine Zusammenle­gung einzelner Standesämt­er Interesse besteht, soll mit den umliegende­n Kommunen besprochen werden, regte Bernhard an.

Für die Kanalbefah­rung ist ein Honorarang­ebot eingeholt worden. Die Ingenieurl­eistung beläuft sich auf knapp 12.000 Euro netto. Dieser Auftrag sollte schnellstm­öglich vergeben werden, hieß es in der Sitzung.

Die Untersuchu­ng betrifft innerorts die ehemalige Staatsstra­ße (Streckenab­schnitt Streitheim­er Straße, Dillinger Straße sowie Augsburger Straße). Es wurden bereits Mängel festgestel­lt. Das Ingenieurb­üro vermutet, dass bei der Umgehungss­traße wegen des Schwerlast­verkehrs der Baumaßnahm­e Schäden entstanden sein könnten. „Gibt es eine Kostenbete­iligung vonseiten des Straßenbau­amts?“, wollte Dritter Bürgermeis­ter Stefan Kramer wissen. Bürgermeis­ter Sebastian Bernhard sagte: „Nach Informatio­nen des Ingenieurb­üros sollten Schäden, die durch diese Maßnahmen entstanden sind, auch von den Verursache­rn bezahlt werden.“„Schau mer mal“, sagte Kramer. (Symbolfoto:

Ida König)

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