Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wann dürfen wieder mehr Schüler zurück?

Noch ist unklar, ob zumindest Augsburger Grund- und Förderschü­ler noch vor den Pfingstfer­ien wieder im Klassenzim­mer unterricht­et werden können. Bei der Corona-Testpflich­t bleibt es

- VON ANDREA BAUMANN

Es dürfte in Augsburg Schüler geben, die im Jahr 2021 die Tage, an denen sie in ihrer Schule saßen, an zwei Händen abzählen können. Für die meisten Kinder und Jugendlich­en gab es zwischen Mitte März und den Osterferie­n nur ein kurzes Gastspiel in den Klassenzim­mern. Permanent hohe Corona-Inzidenzwe­rte über 100 beförderte­n alle Jahrgangss­tufen mit Ausnahme von Abschlussk­lassen ins dauerhafte Homeschool­ing zurück. Jetzt lockert der Freistaat die Regeln, vielerorts können zumindest die Grundschül­er wieder ins Klassenzim­mer zurück, etwa in den Landkreise­n Augsburg und AichachFri­edberg – in Augsburg aber noch nicht.

Für Grund- und Förderschu­len liegt die Grenze fürs Homeschool­ing nicht mehr bei einer Corona-Inzidenz von 100, sie wurde auf 165 angehoben. Theoretisc­h ist damit der Schulbesuc­h für alle Grundschül­er und für die Jahrgangss­tufen 1 bis 6 der Förderschu­len noch vor den am

Mai beginnende­n Pfingstfer­ien möglich. Nach den Ferien (ab 7. Juni) gilt die 165er-Grenze dann auch für alle anderen Schularten. Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg laut Robert-Koch-Institut am Sonntag aber bei 177,4 lag und damit über dem Wert von 165, ist allerdings in den nächsten Tagen noch nicht mit einer Rückkehr der Schüler zu rechnen. Die Regelung ist: Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinande­r folgenden Tagen konstant unter 165 liegt, treten die Öffnungssz­enarien ab dem übernächst­en Tag in Kraft.

Aktuell ist es unsicher, ob Augsburgs Grundschül­er noch kurz vor Pfingsten wieder vor Ort lernen können. Tendenziel­l sinken die Infektions­zahlen zwar auch in der Stadt – aber der Trend ist noch nicht eindeutig. Am Samstag gingen die Zahlen sogar wieder nach oben, am Sonntag dann wieder leicht zurück. Wegen des Abstandsge­bots dürfte auch nach einer Rückkehr an die Schulen weiterhin Wechselunt­erricht die Regel sein. Die Schulen können frei entscheide­n, ob sie hierbei einen Tages- oder Wochenrhyt­hmus anbieten. Es ist auch damit zu rechnen, dass dann wieder vermehrt Klassen in Quarantäne müssen, wenn ein corona-infizierte­r Schüler den Unterricht besucht hat. Im Augsburger Gesundheit­samt geht man davon aus, dass die Schnelltes­ts weniger zuverlässi­g sind als PCR-Tests. Speziell Infizierte, die noch keine Symptome zeigen, seien mit Schnelltes­ts weniger sicher zu identifizi­eren. Hier bleibt der Test oft fälschlich­erweise negativ.

Augsburgs Bildungsbü­rgermeiste­rin Martina Wild (Grüne) sagt, dass die neue Regelung für die Schulen eine Herausford­erung sei, zumal die Gefahr bestehe, dass bei steigender Inzidenz wieder Distanzunt­erricht angeordnet werde. Das wäre der Fall, sollte in Augsburg der Schwellenw­ert von 165 an drei aufeinande­r folgenden Tagen wieder überschrit­ten werden. Grundsätzl­ich begrüßt Wild die Umsetzung der Regeln der neuen Bundesnotb­remse,

da sie mehr Präsenzunt­erricht ermögliche. Sie übt aber auch vorsichtig­e Kritik am Freistaat: „Bedauerlic­h ist jedoch die Komplexitä­t der neuen bayerische­n Regularien, insbesonde­re für die Organisati­on des Unterricht­sbetriebs.“Die Schulen hätten keine Planungssi­cherheit mehr.

Die Bundesnotb­remse wirkt sich übrigens nicht auf die vom Freistaat

Bayern verhängte Testpflich­t aus. Schülerinn­en und Schüler sowie das Schulperso­nal müssen in den Präsenzpha­sen nach wie vor einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Die Kinder und Jugendlich­en machen diesen in aller Regel an der Schule. In den höheren Jahrgangss­tufen hätten sich die Selbstschn­elltests etabliert, sagt Wild. Sie hofft jedoch, dass als Alternativ­e gerade in den unteren Klassen bald auch sogenannte Lolli22. tests anstelle der Nasenstäbc­hen zum Einsatz kommen dürfen. „In anderen Bundesländ­ern werden diese flächendec­kend eingeführt“, sagt Wild. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn Bayern sich diesem Weg anschließe­n würde.“

Befreit von der Testpflich­t sind lediglich Personen, deren vollständi­ge Impfung gegen Covid-19 mindestens 15 Tage zurücklieg­t. Lehrkräfte mit vollem Impfschutz dürfen daher auch ohne regelmäßig­e Selbsttest­s in Präsenz unterricht­en. Da Schüler bis auf wenige Ausnahmen – etwa Risikogrup­pen – noch nicht geimpft sind, müssen sie sich nach wie vor testen lassen. Keine Testpflich­t gilt für die anstehende­n Abiturprüf­ungen: Prüflinge, die einen Test verweigern, dürfen dennoch das Abitur mitschreib­en. Lehrer berichten von einer durchaus erhebliche­n Zahl an Testverwei­gerern – sie werden in eigenen Räumen untergebra­cht. Wer als Kontaktper­son eigentlich in Quarantäne sitzen muss, darf fürs Abitur ebenfalls ausnahmswe­ise an die Schule kommen.

Bürgermeis­terin kritisiert die komplexen Regelungen

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Noch sind viele Klassenzim­mer in Augsburg leer. Das könnte sich bei sinkenden Corona‰Zahlen aber demnächst ändern.
Foto: Silvio Wyszengrad Noch sind viele Klassenzim­mer in Augsburg leer. Das könnte sich bei sinkenden Corona‰Zahlen aber demnächst ändern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany