Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wann dürfen wieder mehr Schüler zurück?
Noch ist unklar, ob zumindest Augsburger Grund- und Förderschüler noch vor den Pfingstferien wieder im Klassenzimmer unterrichtet werden können. Bei der Corona-Testpflicht bleibt es
Es dürfte in Augsburg Schüler geben, die im Jahr 2021 die Tage, an denen sie in ihrer Schule saßen, an zwei Händen abzählen können. Für die meisten Kinder und Jugendlichen gab es zwischen Mitte März und den Osterferien nur ein kurzes Gastspiel in den Klassenzimmern. Permanent hohe Corona-Inzidenzwerte über 100 beförderten alle Jahrgangsstufen mit Ausnahme von Abschlussklassen ins dauerhafte Homeschooling zurück. Jetzt lockert der Freistaat die Regeln, vielerorts können zumindest die Grundschüler wieder ins Klassenzimmer zurück, etwa in den Landkreisen Augsburg und AichachFriedberg – in Augsburg aber noch nicht.
Für Grund- und Förderschulen liegt die Grenze fürs Homeschooling nicht mehr bei einer Corona-Inzidenz von 100, sie wurde auf 165 angehoben. Theoretisch ist damit der Schulbesuch für alle Grundschüler und für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Förderschulen noch vor den am
Mai beginnenden Pfingstferien möglich. Nach den Ferien (ab 7. Juni) gilt die 165er-Grenze dann auch für alle anderen Schularten. Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Augsburg laut Robert-Koch-Institut am Sonntag aber bei 177,4 lag und damit über dem Wert von 165, ist allerdings in den nächsten Tagen noch nicht mit einer Rückkehr der Schüler zu rechnen. Die Regelung ist: Erst wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen konstant unter 165 liegt, treten die Öffnungsszenarien ab dem übernächsten Tag in Kraft.
Aktuell ist es unsicher, ob Augsburgs Grundschüler noch kurz vor Pfingsten wieder vor Ort lernen können. Tendenziell sinken die Infektionszahlen zwar auch in der Stadt – aber der Trend ist noch nicht eindeutig. Am Samstag gingen die Zahlen sogar wieder nach oben, am Sonntag dann wieder leicht zurück. Wegen des Abstandsgebots dürfte auch nach einer Rückkehr an die Schulen weiterhin Wechselunterricht die Regel sein. Die Schulen können frei entscheiden, ob sie hierbei einen Tages- oder Wochenrhythmus anbieten. Es ist auch damit zu rechnen, dass dann wieder vermehrt Klassen in Quarantäne müssen, wenn ein corona-infizierter Schüler den Unterricht besucht hat. Im Augsburger Gesundheitsamt geht man davon aus, dass die Schnelltests weniger zuverlässig sind als PCR-Tests. Speziell Infizierte, die noch keine Symptome zeigen, seien mit Schnelltests weniger sicher zu identifizieren. Hier bleibt der Test oft fälschlicherweise negativ.
Augsburgs Bildungsbürgermeisterin Martina Wild (Grüne) sagt, dass die neue Regelung für die Schulen eine Herausforderung sei, zumal die Gefahr bestehe, dass bei steigender Inzidenz wieder Distanzunterricht angeordnet werde. Das wäre der Fall, sollte in Augsburg der Schwellenwert von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen wieder überschritten werden. Grundsätzlich begrüßt Wild die Umsetzung der Regeln der neuen Bundesnotbremse,
da sie mehr Präsenzunterricht ermögliche. Sie übt aber auch vorsichtige Kritik am Freistaat: „Bedauerlich ist jedoch die Komplexität der neuen bayerischen Regularien, insbesondere für die Organisation des Unterrichtsbetriebs.“Die Schulen hätten keine Planungssicherheit mehr.
Die Bundesnotbremse wirkt sich übrigens nicht auf die vom Freistaat
Bayern verhängte Testpflicht aus. Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal müssen in den Präsenzphasen nach wie vor einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen. Die Kinder und Jugendlichen machen diesen in aller Regel an der Schule. In den höheren Jahrgangsstufen hätten sich die Selbstschnelltests etabliert, sagt Wild. Sie hofft jedoch, dass als Alternative gerade in den unteren Klassen bald auch sogenannte Lolli22. tests anstelle der Nasenstäbchen zum Einsatz kommen dürfen. „In anderen Bundesländern werden diese flächendeckend eingeführt“, sagt Wild. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn Bayern sich diesem Weg anschließen würde.“
Befreit von der Testpflicht sind lediglich Personen, deren vollständige Impfung gegen Covid-19 mindestens 15 Tage zurückliegt. Lehrkräfte mit vollem Impfschutz dürfen daher auch ohne regelmäßige Selbsttests in Präsenz unterrichten. Da Schüler bis auf wenige Ausnahmen – etwa Risikogruppen – noch nicht geimpft sind, müssen sie sich nach wie vor testen lassen. Keine Testpflicht gilt für die anstehenden Abiturprüfungen: Prüflinge, die einen Test verweigern, dürfen dennoch das Abitur mitschreiben. Lehrer berichten von einer durchaus erheblichen Zahl an Testverweigerern – sie werden in eigenen Räumen untergebracht. Wer als Kontaktperson eigentlich in Quarantäne sitzen muss, darf fürs Abitur ebenfalls ausnahmsweise an die Schule kommen.
Bürgermeisterin kritisiert die komplexen Regelungen