Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nicht alle durften zu Wort kommen

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Zum Bericht „Was wurde im Bauamt be‰ sprochen?“und Kommentar: „Zeit, sich mal auszusprec­hen“vom 4. Mai:

„Zeit, sich mal auszusprec­hen“betiteln Sie Ihren Kommentar! Allerdings: Sprechen durften nur die einen. Der anderen Seite, dem Bauwerber, wurde das Sprechen unrechtmäß­ig untersagt! Eigentlich stimmen die Stadträte darüber ab, ob Bürger zu ihrem Anliegen gehört werden sollen. An diesem Donnerstag hat der Bürgermeis­ter der Stadt Neusäß allein – ganz demokratis­ch – bestimmt, dass der Bauwerber nichts beitragen darf. Das sollte der Bürgermeis­ter doch wissen, wenn er sich gleichzeit­ig höhnisch über angebliche­s Nichtwisse­n eines anderen Stadtrats herablässt. In der Sache selbst liegen Sie falsch, wenn Sie schreiben, dass an das Wohngebäud­e Dachgauben angebracht wurden. Das ist nämlich genau nicht passiert, weil der Bauwerber ja eben nicht ohne Genehmigun­g bauen wollte. Dass der Carport bereits (im Dezember 2020) errichtet wurde, ist nur darin begründet, dass dem Bauwerber im September 2020 im Bauamt mitgeteilt wurde, dass es dafür keinerlei Genehmigun­g bedürfe.

Nachdem schon die Stadtratss­itzung teils sehr emotional und unsachlich verlief, wäre es umso wünschensw­erter gewesen, Sie hätten mit Ihrem Kommentar für mehr Objektivit­ät und Klarheit gesorgt, denn auch die anderen Parteien haben sich hier nicht rühmlich verhalten. So bleibt dem Bauwerber nur die Hoffnung auf mehr Gerechtigk­eit – im ärgsten Fall sogar vor Gericht. Hätte man mal dem Mann ein Rederecht erteilt. Karl‰Heinz Kreutzer, Neusäß

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