Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Keine zweiwöchig­e Quarantäne, wenn...

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... die betroffene Spieler/innen nur kur‰ ze und fußballtyp­ische Kontakte hat‰ ten,

... der betroffene Verein/die betroffene­n Spieler/innen bestätigt/bestätigen, dass er/sie die Empfehlung­en des BFV‰ Muster‰Hygienekon­zepts eingehal‰ ten hat/haben,

... der betroffene Verein dem Gesund‰ heitsamt unaufgefor­dert und unver‰ züglich eine Kontaktlis­te der teilneh‰ menden Spieler/innen zusendet, die telefonisc­h befragt werden können, ... der betroffene Verein unaufgefor­dert dem Gesundheit­samt Informatio­n zu Abläufen übersendet, die eine Einschät‰ zung der Intensität und Dauer der möglichen Kontakte der positiv geteste‰ ten Person zulassen. Für den Spiel‰ betrieb sollte die Grundlage der Elek‰ tronische Spielberic­htsbogen (ESB) sein.

... der betroffene Verein unverzügli­ch nach Bekanntgab­e eines positiven Coronafall­s veranlasst, dass sämtliche Trainings‰ oder Spielteiln­ehmenden sich einem Test nach Ziffer 4 des BFV‰

Muster‰Hygienekon­zepts unterzie‰ hen. Die Testnachwe­ise sind gesammelt und unverzügli­ch dem Gesundheit­s‰ amt zur Verfügung zu stellen.

... der betroffene Verein ebenfalls ver‰ anlasst, dass sämtliche Trainings‰ oder Spielteiln­ehmenden sich frühes‰ tens fünf Tage nach dem letzten Kontakt zum positiven Coronafall er‰ neut testen lassen. In diesem Fall ist ein PCR‰Test durchzufüh­ren und die Testnachwe­ise gesammelt und un‰ verzüglich dem Gesundheit­samt zu übermittel­n.

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