Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wegen Corona: geteilte Kosten nach Stornierung
Ein Unternehmen buchte für seine Mitarbeiter mehrere Hotelzimmer zu einer Messe, doch dann brach die CoronaPandemie aus: In einem
Fall wie diesem ist es gerechtfertigt, dass sich die Firma und die Hotel kette die Buchungskosten jeweils zur Hälfte teilen. Das hat das Oberlan desgericht (OLG) Köln entschieden (Az.: 1 U 9/21). Die deutsche Ver triebsgesellschaft eines Fitnesskon zerns aus Taiwan hatte zur Messe Fibo in Köln im April 2020 mehrere Zimmer bei einer Hotelkette ge bucht und diese vorab bezahlt. Nach dem die Messe Ende Februar
2020 abgesagt wurde, stornierte das Unternehmen die Buchung. Die Hotelkette erstattete nur zehn Pro zent der Anzahlung und behielt den Rest als „Servicegebühr“ein. Dagegen ging die Gesellschaft ge richtlich vor. Vor dem Landgericht scheiterte sie zunächst, doch die Berufung hatte in Teilen Erfolg: Das OLG urteilte, dass die Kosten zur Hälfte geteilt werden müssten. Die Begründung: Dass es gerade nicht zu einer weltweiten Pandemie mit Stilllegung des öffentlichen Lebens komme, sei Geschäftsgrundlage des Beherbergungsvertrags gewesen.
Der Ausbruch der Pandemie war so mit eine „schwerwiegende Ände rung“der Vertragsumstände. Dabei spielte es laut dem OLG keine Rol le, dass die Firma die Zimmer stor niert hatte, noch bevor ein Beher bergungsverbot ausgesprochen wur de. Eigentlich liegt es zwar beim Reisenden, ob er ein gebuchtes Zim mer letztlich nutzt oder nicht. Die Pandemie aber liege in gleichem Maß außerhalb der Risikobereiche von Anbieter und Nachfrager, also von Hotel und Buchendem. Daher müsse das Risiko keiner alleine tra gen. (dpa)