Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Corona: Regeln für die Rückkehrer

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Die Bundesregi­erung lässt die bestehende­n Corona-Regeln für Einreisend­e bis zum 10. September weitgehend in Kraft, erleichter­t aber die Quarantäne­regeln für Reise-Rückkehrer nach Deutschlan­d.

Für Rückkehrer aus Virusvaria­ntengebiet­en sieht der Kabinettsb­eschluss unter bestimmten Voraussetz­ungen eine Verkürzung der Quarantäne­pflicht vor. Die nun beschlosse­ne Verlängeru­ng der Einreiseve­rordnung, die noch bis zum 28. Juli gilt, sieht hinsichtli­ch der Quarantäne-Regeln vor, dass vollständi­g Geimpfte, die aus Virusvaria­ntengebiet­en einreisen, sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben müssen, „wenn die einreisend­e Person mit einem Impfstoff geimpft ist, der gegen die Virusvaria­nte hinreichen­d wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvaria­ntengebiet erfolgt ist“. Damit dürften die aktuell grassieren­den Virusvaria­nten für vollständi­g geimpfte Reiserückk­ehrer keine Quarantäne­pflicht mehr mit sich bringen. Darüber hinaus sieht die verlängert­e Verordnung eine Änderung vor, die greifen soll, wenn ein Virusvaria­ntengebiet zum Hochinzide­nz-Gebiet herunterge­stuft wird, während sich Rückkehrer noch in Quarantäne befinden. Dann sollen für das Ende der Quarantäne künftig die Regeln für Hochinzide­nzgebiete gelten. Folglich wäre dann eine Verkürzung der 14-tägigen Quarantäne­pflicht möglich. Der Beschluss dürfte auf ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Frankfurt Bezug nehmen. Dieses hatte kürzlich die Quarantäne für eine Portugal-Urlauberin, die während der Einstufung Portugals als Virusvaria­ntengebiet und vier Tage vor der Lockerung der Corona-bedingten Einreisere­geln nach Deutschlan­d zurückgeke­hrt war, für unrechtmäß­ig erklärt.

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