Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Jugendliche verprügeln 17Jährigen
Ein Handy-Video hat die Täter überführt – Haftbefehl erlassen
Ein 17-jähriger Mann ist bei einer Auseinandersetzung in Kriegshaber derart schwer verletzt worden, dass er stationär im Josefinum behandelt werden musste. Wie die Polizei erst jetzt berichtet, ereignete sich der Vorfall in einer Grünanlage in der Madisonstraße in Kriegshaber bereits am 11. Juli. Nach derzeitigen Erkenntnissen, so die Polizei, waren vier 16-Jährige gegen 20 Uhr mit dem 17-jährigen Opfer aneinander geraten. Dabei schlugen drei der vier 16-Jährigen unvermittelt auf den jungen Mann ein. Auch als dieser zu Boden ging, ließen die Angreifer nicht von ihrem Opfer ab und verletzten es insbesondere im Kopfbereich, heißt es im Polizeibericht weiter. Der vierte Jugendliche feuerte seine Begleiter an.
Als die Jugendlichen vom Opfer abließen, kümmerten sich Passanten um den benommen am Boden liegenden 17-Jährigen und alarmierten die Polizei. Eine zufällig anwesende Zeugin hatte ein Video von der Tat gemacht und übergab dieses direkt an die Beamten. Diese konnten anhand der Aufnahmen die Tatverdächtigen bei der sofort eingeleiteten Fahndung noch im näheren Umfeld ausmachen und identifizieren. Die Zeugin leistete damit einen wesentlichen Beitrag für die Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft, heißt es.
Der 17-Jährige wurde nach dem Vorfall mit dem Rettungsdienst ins Josefinum gebracht und dort stationär aufgenommen, er ist zwischenzeitlich wieder entlassen worden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat aufgrund der aktuell vorliegenden Erkenntnisse Haftbefehle wegen des dringenden Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gegen die drei 16-Jährigen erwirkt. Sie wurden mittlerweile dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Augsburg vorgeführt. Seit Montag befinden sich nun alle drei Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Auch gegen den vierten 16-jährigen Jugendlichen wird aufgrund seines Verhaltens ermittelt. Weitere Details, so die Polizei, könnten derzeit aufgrund noch andauernder Ermittlungen nicht bekanntgegeben werden.