Augsburger Allgemeine (Land Nord)
31Jähriger missbraucht die Polizei als Türöffner
Weil er sich aus der Wohnung ausgesperrt hatte und die Kosten für den Schlüsseldienst sparen wollte, täuschte ein Mann einen Notfall vor. Das kommt ihn nun teurer zu stehen als ein Handwerker
Eine Milchmädchenrechnung: 6000 Euro Strafe muss ein 31-jähriger Mann aus Augsburg zahlen, der sich den Schlüsseldienst sparen wollte. Einen entsprechenden Strafbefehl erhält der Angeklagte, der gegenüber der Polizei einen Notfall vortäuschte, nachdem er sich Sonntagabend aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte.
Wer kennt die Situation nicht: Man tritt aus der Wohnung und zieht die Türe hinter sich zu, obwohl der Schlüssel innen steckt. Oder der Wind bläst plötzlich die Türe ins Schloss. Zu allem Überfluss ist es spätabends, Wochenende und man hat all die Berichte im Hinterkopf von überteuerten Türöffnungen zu solchen Sonderzeiten.
Möglicherweise stand ja auch ein nun angeklagter 31-Jähriger im vergangenen April vor einer derartigen Situation. Genauer aufgeklärt werden konnte die Angelegenheit nicht, da der gelernte Schweißer unentschuldigt nicht zu der Hauptverhandlung bei Richter Dominik Semsch erschien. Jedenfalls hatte der 31-Jährige seinerzeit gegen 21 Uhr die Polizei verständigt und berichtet, dass er sich ausgesperrt habe. Und dass er möglicherweise etwas auf dem angeschalteten Herd stehen habe, dadurch also Brandgefahr bestehen könne.
Bei der Polizei, so wurde am Rande der Verhandlung deutlich, ist diese „Masche“nicht unbekannt. „Gefahr im Verzug“zu melden, nachdem man sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hat, komme immer wieder vor. Die Überlegung der Anrufer: Polizei oder Feuerwehr öffnen die Türe im Zuge der Gefahrenabwehr bei einem SofortEinsatz gratis, man spart sich die Kosten samt Nacht- oder Wochenendzuschlag für einen Schlüsseldienst.
Dieser Verdacht hatte sich nach dem Anruf des 31-Jährigen bei der Polizei eingestellt, zumal der Angeklagte dort nicht unbekannt ist.
Und der Verdacht hatte sich bestätigt, nichts wurde nach der Türöffnung auf dem ausgeschalteten Herd gefunden. Folglich setzte es eine
Anzeige wegen missbräuchlicher Verwendung des Notrufes, was jetzt zur Hauptverhandlung vor Gericht führte.
Nachdem der Angeklagte unentschuldigt nicht erschien und auch keinen Rechtsanwalt beauftragt hatte, blieb es Richter Semsch und Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer überlassen, zu entscheiden, was geschehen soll. Den Angeklagten per Haftbefehl zu einem erneuten Verfahren vorführen lassen? Richter und Staatsanwältin beschlossen stattdessen, den Weg in ein Strafbefehlsverfahren einzuschlagen. Anhand von Angaben in den Akten legte Richter Semsch die Tagessatzhöhe auf 40 Euro fest, nachdem die Staatsanwältin 150 Tagessätze gefordert hatte. Entsprechend ergab sich eine Geldbuße von 6000 Euro für den Angeklagten, die die Kosten für einen Handwerker um einiges übersteigen dürfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.