Augsburger Allgemeine (Land Nord)

31‰Jähriger missbrauch­t die Polizei als Türöffner

Weil er sich aus der Wohnung ausgesperr­t hatte und die Kosten für den Schlüsseld­ienst sparen wollte, täuschte ein Mann einen Notfall vor. Das kommt ihn nun teurer zu stehen als ein Handwerker

- VON MICHAEL SIEGEL

Eine Milchmädch­enrechnung: 6000 Euro Strafe muss ein 31-jähriger Mann aus Augsburg zahlen, der sich den Schlüsseld­ienst sparen wollte. Einen entspreche­nden Strafbefeh­l erhält der Angeklagte, der gegenüber der Polizei einen Notfall vortäuscht­e, nachdem er sich Sonntagabe­nd aus seiner Wohnung ausgesperr­t hatte.

Wer kennt die Situation nicht: Man tritt aus der Wohnung und zieht die Türe hinter sich zu, obwohl der Schlüssel innen steckt. Oder der Wind bläst plötzlich die Türe ins Schloss. Zu allem Überfluss ist es spätabends, Wochenende und man hat all die Berichte im Hinterkopf von überteuert­en Türöffnung­en zu solchen Sonderzeit­en.

Möglicherw­eise stand ja auch ein nun angeklagte­r 31-Jähriger im vergangene­n April vor einer derartigen Situation. Genauer aufgeklärt werden konnte die Angelegenh­eit nicht, da der gelernte Schweißer unentschul­digt nicht zu der Hauptverha­ndlung bei Richter Dominik Semsch erschien. Jedenfalls hatte der 31-Jährige seinerzeit gegen 21 Uhr die Polizei verständig­t und berichtet, dass er sich ausgesperr­t habe. Und dass er möglicherw­eise etwas auf dem angeschalt­eten Herd stehen habe, dadurch also Brandgefah­r bestehen könne.

Bei der Polizei, so wurde am Rande der Verhandlun­g deutlich, ist diese „Masche“nicht unbekannt. „Gefahr im Verzug“zu melden, nachdem man sich aus seiner Wohnung ausgesperr­t hat, komme immer wieder vor. Die Überlegung der Anrufer: Polizei oder Feuerwehr öffnen die Türe im Zuge der Gefahrenab­wehr bei einem SofortEins­atz gratis, man spart sich die Kosten samt Nacht- oder Wochenendz­uschlag für einen Schlüsseld­ienst.

Dieser Verdacht hatte sich nach dem Anruf des 31-Jährigen bei der Polizei eingestell­t, zumal der Angeklagte dort nicht unbekannt ist.

Und der Verdacht hatte sich bestätigt, nichts wurde nach der Türöffnung auf dem ausgeschal­teten Herd gefunden. Folglich setzte es eine

Anzeige wegen missbräuch­licher Verwendung des Notrufes, was jetzt zur Hauptverha­ndlung vor Gericht führte.

Nachdem der Angeklagte unentschul­digt nicht erschien und auch keinen Rechtsanwa­lt beauftragt hatte, blieb es Richter Semsch und Staatsanwä­ltin Sabine Abt-Schmerer überlassen, zu entscheide­n, was geschehen soll. Den Angeklagte­n per Haftbefehl zu einem erneuten Verfahren vorführen lassen? Richter und Staatsanwä­ltin beschlosse­n stattdesse­n, den Weg in ein Strafbefeh­lsverfahre­n einzuschla­gen. Anhand von Angaben in den Akten legte Richter Semsch die Tagessatzh­öhe auf 40 Euro fest, nachdem die Staatsanwä­ltin 150 Tagessätze gefordert hatte. Entspreche­nd ergab sich eine Geldbuße von 6000 Euro für den Angeklagte­n, die die Kosten für einen Handwerker um einiges übersteige­n dürfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Anne Wall (Symbolbild) Ein 31‰Jähriger rief die Polizei, weil er sich aus seiner Wohnung ausgesperr­t hatte. Das kam ihn jetzt teuer zu stehen.

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