Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Brände: Pauschalur­lauber können stornieren

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Italien, Griechenla­nd und die Türkei: Viele Regionen haben derzeit mit Großbrände­n zu kämpfen. Pauschal‰ reisende, die dort ihren Sommer‰ urlaub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Ver‰ trag zurücktret­en, teilt die Verbrau‰ cherzentra­le Rheinland‰Pfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzei‰ tig beenden. Waldbrände zählen wie Erdbeben oder Vulkanausb­rüche zu unvermeidb­aren und außerge‰ wöhnlichen Umständen. Pauschalre­i‰ sende sollten in beiden Fällen im‰ mer schriftlic­h von der Reise zurück‰ treten. Die Verbrauche­rzentrale stellt dazu jeweils Musterbrie­fe zur Verfügung. Dort können auch ak‰ tuelle Warnungen des Auswärtige­n Amtes eingefügt werden. Wird eine Reise abgebroche­n, werden die Kosten eventuell anteilig erstattet. In der Regel akzeptiert­en Reiseveran‰ stalter den Rücktritt problemlos und unterstütz­ten auch bei der Rück‰ reise, so die Verbrauche­rschützer. Auch ein Reiseveran­stalter kann übri‰ gens vom Vertrag zurücktret­en.

Den Rücktritt muss er unverzügli­ch nach Kenntnis der Umstände er‰ klären und den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Komplizier­ter ist es bei Individual­tou‰ risten, die Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht haben. Können die einzelnen Leistungen nicht erbracht werden, müssen Be‰ troffene sie aber auch nicht zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Flie‰ ger nicht abhebt oder das Gebiet, in dem das Ferienhaus steht, gesperrt ist. Ist eine Unterkunft dagegen zugänglich und ohne Gesundheit­sge‰ fahr bewohnbar, sind Reisende auf ein Entgegenko­mmen des Anbieters angewiesen. Möglicherw­eise wird ein Stornoentg­elt bei Nichtanrei­se fällig. (dpa)

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