Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Brände: Pauschalurlauber können stornieren
Italien, Griechenland und die Türkei: Viele Regionen haben derzeit mit Großbränden zu kämpfen. Pauschal reisende, die dort ihren Sommer urlaub gebucht haben, können unter diesen Umständen von ihrem Ver trag zurücktreten, teilt die Verbrau cherzentrale RheinlandPfalz mit. Ebenso können sie ihre Reise vorzei tig beenden. Waldbrände zählen wie Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu unvermeidbaren und außerge wöhnlichen Umständen. Pauschalrei sende sollten in beiden Fällen im mer schriftlich von der Reise zurück treten. Die Verbraucherzentrale stellt dazu jeweils Musterbriefe zur Verfügung. Dort können auch ak tuelle Warnungen des Auswärtigen Amtes eingefügt werden. Wird eine Reise abgebrochen, werden die Kosten eventuell anteilig erstattet. In der Regel akzeptierten Reiseveran stalter den Rücktritt problemlos und unterstützten auch bei der Rück reise, so die Verbraucherschützer. Auch ein Reiseveranstalter kann übri gens vom Vertrag zurücktreten.
Den Rücktritt muss er unverzüglich nach Kenntnis der Umstände er klären und den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Komplizierter ist es bei Individualtou risten, die Leistungen wie Flug und Unterkunft separat gebucht haben. Können die einzelnen Leistungen nicht erbracht werden, müssen Be troffene sie aber auch nicht zahlen. Das gilt zum Beispiel, wenn der Flie ger nicht abhebt oder das Gebiet, in dem das Ferienhaus steht, gesperrt ist. Ist eine Unterkunft dagegen zugänglich und ohne Gesundheitsge fahr bewohnbar, sind Reisende auf ein Entgegenkommen des Anbieters angewiesen. Möglicherweise wird ein Stornoentgelt bei Nichtanreise fällig. (dpa)